Sitzung: 22.11.2018 SR/011/2018/1
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 11
Vorlage: 148/2018
Die Erbbauberechtigten erhalten die
Möglichkeit, den Grund und Boden zu bestehenden Erbbaurechtsverträgen an
Grundstücken im Eigentum der Stadt Zittau auf Antrag zu erwerben. Ausnahmen
hiervon bilden Erbbaurechtsgrundstücke, die für die Stadt Zittau und die Region
eine besondere kulturelle, historische, denkmalpflegerische oder touristische
Bedeutung haben, dies sind z.B. die Bergbauden und diesen gleichzusetzende
Immobilien im unmittelbaren Stadtgebiet. Der Kaufpreis wird gebildet aus dem
aktuellen Bodenrichtwert für Bauland zum Zeitpunkt der Antragstellung oder dem
durch ein Gutachten eines Sachverständigen ermittelten Verkehrswert und einem
30%igen Aufschlag für zukünftig entgangene Erbbauzinsen.
Wurde der Erbbauzins aus dem Verkehrswert des
Grund und Boden und des Gebäudes berechnet, ist für das Gebäude eine
Abstandszahlung zu leisten.
Die Einnahmen aus den Verkäufen sollen
vorrangig zur Liquiditätssicherung eingesetzt werden.