Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 11

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau fasst den Beschluss, zukünftig bei Interesse der Antragsteller weitere Erbbaurechtsverträge abzuschließen.

 

Die Erbbauberechtigten erhalten die Möglichkeit, den Grund und Boden zu bestehenden Erbbaurechtsverträgen an Grundstücken im Eigentum der Stadt Zittau auf Antrag zu erwerben. Ausnahmen hiervon bilden Erbbaurechtsgrundstücke, die für die Stadt Zittau und die Region eine besondere kulturelle, historische, denkmalpflegerische oder touristische Bedeutung haben, dies sind z.B. die Bergbauden und diesen gleichzusetzende Immobilien im unmittelbaren Stadtgebiet. Der Kaufpreis wird gebildet aus dem aktuellen Bodenrichtwert für Bauland zum Zeitpunkt der Antragstellung oder dem durch ein Gutachten eines Sachverständigen ermittelten Verkehrswert und einem 30%igen Aufschlag für zukünftig entgangene Erbbauzinsen.

 

Wurde der Erbbauzins aus dem Verkehrswert des Grund und Boden und des Gebäudes berechnet, ist für das Gebäude eine Abstandszahlung zu leisten.

 

Die Einnahmen aus den Verkäufen sollen vorrangig zur Liquiditätssicherung eingesetzt werden.