Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss der Großen Kreisstadt Zittau beschließt, am Grundstück Gerhart- Hauptmann- Str. 17d, Flurstück- Nr. 1957/8 der Gemarkung Zittau mit einer Gesamtgröße von 9.689m² - alternativ einem Teilstück mit einer Größe von 5.000m² - ein Erbbaurecht zu bestellen.

Erbbauberechtigter: Herr Harald Neumann wohnhaft in Zittau

Laufzeit: 30 Jahre

Erbbauzins: 5% des Verkehrswertes vom Gebäude sowie Grund und Boden