Sitzung: 03.11.2022 SR/041/2019-2024
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 604/2022
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt als
Grundlage des zu erstellenden gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzeptes
und des Fördergebietes die als Anlage beigefügte Vorhabenliste für die
Teilnahme am EFRE-Programm Nachhaltige Integrierte Stadtentwicklung 2021-2027.
Zur Umsetzung der Einzelvorhaben werden Eigenmittel der Großen Kreisstadt Zittau im Rahmen der Haushaltplanung angemeldet.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die
Zittauer Stadtentwicklungsgesellschaft mbH mit der Erarbeitung des gebietsbezogenen
integrierten Handlungskonzeptes sowie dem Antrag zur Förderung des
EFRE-Fördergebietes im Zeitraum 2021-2027 (bis max. 2029) mit den als Anlage
benannten Maßnahmen und Finanzhilfebedarfen zu beauftragen und nach Beschlussfassung
durch den Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau bei den Bewilligungsstellen des
Freistaates einzureichen.