Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt als Grundlage des zu erstellenden gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzeptes und des Fördergebietes die als Anlage beigefügte Vorhabenliste für die Teilnahme am EFRE-Programm Nachhaltige Integrierte Stadtentwicklung 2021-2027.

 

Zur Umsetzung der Einzelvorhaben werden Eigenmittel der Großen Kreisstadt Zittau im Rahmen der Haushaltplanung angemeldet.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Zittauer Stadtentwicklungsgesellschaft mbH mit der Erarbeitung des gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzeptes sowie dem Antrag zur Förderung des EFRE-Fördergebietes im Zeitraum 2021-2027 (bis max. 2029) mit den als Anlage benannten Maßnahmen und Finanzhilfebedarfen zu beauftragen und nach Beschlussfassung durch den Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau bei den Bewilligungsstellen des Freistaates einzureichen.