Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt, dass die Händler und Gastronomen in der Innenstadt der Stadt Zittau in dem Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 von der Gebührenpflicht des § 14 der Sondernutzungssatzung der Großen Kreisstadt Zittau befreit werden.

 

Gebühren, die sich aus bereits für das Jahr 2022 beantragten und gestatteten Sondernutzungen ergeben, werden zurückgezahlt. Nach Wahl des Gewerbetreibenden kann alternativ auch eine Verrechnung mit neu entstehenden Gebühren des Jahres 2023 erfolgen.