Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 2, Enthaltungen: 3

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beauftragt den Oberbürgermeister, mit dem Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus Gespräche mit dem Ziel aufzunehmen, die bereits zugesagten Mittel zur Unterstützung des Nachhaltigkeitsprozesses der Bewerbung der Stadt Zittau als Europäische Kulturhauptstadt 2025 wie folgt zu verwenden:

 

1. Unterstützung der Kooperation der Stadt Zittau mit der Gemeinde i. S. einer gesamtheitlichen Entwicklung des Olbersdorfer Sees und des Westparks (50 % der beschiedenen Mittel)

 

2. Installation eines Bürgerfonds (50 % der beschiedenen Mittel) – Zuschüsse für nicht kommerzielle oder gemeinnützige Projektideen, Fondsbewirtschaftung

 

Für die Entscheidung über beantragte Projekte innerhalb des Bürgerfonds wird ein beratender Begleitausschuss eingerichtet, der wie folgt besetzt ist:

 

5 Mitglieder des Stadtrates als benannte Vertreter/innen der Fraktionen

 

2 vom Oberbürgermeister zu berufende Vertreterinnen der Verwaltung aus den Bereichen Kultur und Soziales/Jugend/Sport (Frau Steudner, Frau Sonntag)

 

1 Vertreter/in Freundeskreis Kulturhauptstadt

 

Die Entscheidung über beantragte Projekte trifft der Verwaltungs- und Finanzausschuss.

Zur Beantragung und Vergabe der Mittel des Bürgerfonds wird eine Richtlinie in Absprache mit dem Fördermittelgeber erarbeitet, diese soll dem Stadtrat im März zur Entscheidung vorgelegt werden.