Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 1, Enthaltungen: 3

Beschluss über die Abwägung und über die Satzung zum Bebauungsplan Nr. XXXVIII „Wohnbebauung Pescheckstraße“

 

 

I.

 

Die vorgebrachten Hinweise, Bedenken und Anregungen der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB, der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, einschließlich Nachbargemeinden, gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB am Entwurf des Bebauungsplanes Nr. XXXVIII „Wohnbebauung Pescheckstraße“ (Fassung vom 28.05.2020) sowie aus der Beteiligung der von der Ergänzung des Entwurfs (Fassung vom 17.09.2020) betroffenen Öffentlichkeit und der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belangen nach § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB hat der Stadtrat mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

            s. Anlage 1, Seiten 1 – 30

 

Die Absender der Stellungnahmen, in denen Bedenken und Anregungen erhoben wurden, sind von dem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.

 

 

II.

 

Aufgrund des § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27.03.2020 (BGBl. S.587) sowie nach § 89 der Sächsischen Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 186), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11.12.2018 (SächsGVBl. S. 706), beschließt der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau den Bebauungsplan Nr. XXXVIII „Wohnbebauung Pescheckstraße“, in der Fassung vom 17.09.2020 mit redaktionellen Änderungen/Ergänzungen vom 20.10.2020, bestehend aus

 

                   -        dem Teil A - Planzeichnung (s. Anlage 2)

                   -        dem Teil B - Textliche Festsetzungen (s. Anlage 3)

 

als Satzung.

 

Der im Teil A - Planzeichnung umgrenzte räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Flurstück 1091/2 der Gemarkung Zittau mit einer Größe von ca. 0,75 ha.

 

Die Begründung (Anlage 4) in der Fassung vom 17.09.2020 mit redaktionellen Änderungen/Ergänzungen vom 20.10.2020 wird gebilligt. Der Begründung beigefügt ist die DIN 4109-1 (Anlage 4.1), in der Fassung vom Januar 2018.

 

Die Satzung des Bebauungsplanes Nr. XXXVIII „Wohnbebauung Pescheckstraße“ tritt mit der Bekanntmachung entsprechend § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.