Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 4, Enthaltungen: 1

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt, dass die Verwaltung der Stadt Zittau für das Gebiet (Grundstück) 02763 Zittau / OT Eichgraben Am Walde 4, Gemarkung Zittau/Eichgraben, Flurstück 2810/1 einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufstellen lässt. Dieser dient der Schaffung von Baurecht für ein konkretes Vorhaben. Die Kosten sind vom Vorhabenträger zu tragen.