Beschluss über die Abwägung und die Satzung des Bebauungsplanes Nr. XXXVI „Industriegebiet Hirschfelde zwischen Bahnlinie und Neiße“

 

 

I.

 

Die vorgebrachten Hinweise, Bedenken und Anregungen der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einschließlich Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 2 BauGB am geänderten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. XXXVI „Industriegebiet Hirschfelde zwischen Bahnlinie und Neiße“, in der Fassung vom 10.08.2018, hat der Stadtrat mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

            s. Anlage 1, Seiten 1 - 31

 

Die Absender der Stellungnahmen, in denen Bedenken und Anregungen erhoben wurden, sind von dem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.

 

 

II.

 

Aufgrund des § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), sowie nach § 89 der Sächsischen Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 186), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 27. Oktober 2017 (SächsGVBl. S. 588), beschließt der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau die Satzung des Bebauungsplanes Nr. XXXVI „Industriegebiet Hirschfelde zwischen Bahnlinie und Neiße“, in der Fassung vom 10.08.2018 mit redaktionellen Änderungen/Ergänzungen vom 25.02.2019, bestehend aus

 

-           dem Teil A - Planzeichnung (s. Anlage 2)

-           dem Teil B - Textliche Festsetzungen (s. Anlage 3)

 

als Satzung.

 

Der im Teil A - Planzeichnung umgrenzte räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke Nr. 125/4, 126/4, 126/5, 126/6, 126/7, 126/9, 126/11, 126/12, 126/15, 126/16, 126/18, 126/20, 126/22, 126/23, 126/24, 126/27, 126/29, 126/30, 127/1, 128, 129, 130, 131, 134/2 sowie Teile der Flurstücke 135 und 137 der Gemarkung Hirschfelde mit einer Größe von ca. 22,06 ha.

 

Die Begründung (Anlage 4) und der Umweltbericht (Anlage 5) in der Fassung vom 10.08.2018 mit redaktionellen Änderungen/Ergänzungen vom 25.02.2019 werden gebilligt. Dem Bebauungsplan liegt ein schalltechnisches Gutachten, Fassung vom August 2018, bei (Anlage 6).

 

Die Satzung des Bebauungsplanes Nr. XXXVI „Industriegebiet Hirschfelde zwischen Bahnlinie und Neiße“ tritt mit der Bekanntmachung entsprechend § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.