Beschluss über die Satzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. XXXIX „Photovoltaikanlage ehemaliger Güterbahnhof Hirschfelde“

 

 

 

Aufgrund des § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), sowie nach § 89 der Sächsischen Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 186), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 27. Oktober 2017 (SächsGVBl. S. 588), beschließt der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau die Satzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. XXXIX „Photovoltaikanlage ehemaliger Güterbahnhof Hirschfelde“, in der Fassung vom 13.12.2018 mit redaktionellen Änderungen/Ergänzungen vom 12.03.2019, bestehend aus

 

            dem Teil A - Planzeichnung (s. Anlage 1)

            dem Teil B - Textliche Festsetzungen (s. Anlage 2)

 

als Satzung.

 

Der im Teil A - Planzeichnung umgrenzte räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst das Flurstück 123/2 und Teile des Flurstückes 124/12 der Gemarkung Hirschfelde mit einer Größe von ca. 1,25 ha.

 

Die Begründung in der Fassung vom 13.12.2018 mit redaktionellen Änderungen/Ergänzungen vom 12.03.2019 (s. Anlage 3) wird gebilligt. Dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan liegen zwei  Blendgutachten (Fassung vom 28.09.2018, Anlage 4 / Fassung vom 15.02.2019, Anlage 5) sowie eine Untersuchung des geplanten Solarparkes in Hirschfelde auf Vorkommen von Zauneidechsen (Stand 19.09.2018, Anlage 6) bei.

 

Die Satzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. XXXIX „Photovoltaikanlage ehemaliger Güterbahnhof Hirschfelde“ tritt mit der Bekanntmachung entsprechend § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.