Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 1

1.    Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt mit Wirkung vom 01.01.2018, die Betrauung der Zittauer Stadtentwicklungsgesellschaft mbH durch die Stadt Zittau mit der Erbringung von Dienstleistungen, die von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse sind (Betrauungsakt).

2.    Der Oberbürgermeister ist ermächtigt, redaktionelle Änderungen der kommunalen Betrauung, insbesondere Anpassungen und Veränderungen, die keine Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung darstellen vorzunehmen.