Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Beschluss über die Satzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. XXXV „Humboldt-Center Zittau“

 

 

Aufgrund des §10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S.2414), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) sowie nach § 89 der Sächsischen Bauordnung vom 28. Mai 2004 (SächsGVBl.S.200), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 2. April 2014 (SächsGVBl. S. 238, 322), beschließt der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau  auf seiner Sitzung am 17.12.2015 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. XXXV „Humboldt-Center Zittau“

 

bestehend aus

 

-           der Planzeichnung (Teil A, s. Anlage 1), Fassung vom08.09.2015 mit redaktionellen          Ergänzungen vom 30.11.2015 und

-           den Textlichen Festsetzungen (Teil B, s. Anlage 2), Fassung vom08.09.2015

 

als Satzung.

 

Der in der Planzeichnung (Teil A) umgrenzte räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 2120/24, 2120/30, 2120/32, 2120/48, 2120/50, 2120/51, 2122/63, 2122/64, 2122/65, 2128/10, 2128/11, 2128/12, 2128/13 und einen Teil des Flurstück 2128/3. 

 

Die Begründung in der Fassung vom 08.09.2015 mit redaktionellen Änderungen vom 30.11.2015 (s. Anlage 3) wird gebilligt.

 

Die Satzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. XXXV „Humboldt-Center Zittau“ tritt mit der Bekanntmachung entsprechend § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.