Die Wahl zum Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau am 25.05.2014 wurde mit Bescheid der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Görlitz vom 16.05.2014 abgesagt. Eine Nachwahl wurde angeordnet. Als Termin der Nachwahl ist der 31.08.2014 bestimmt. Die Wahlvorbereitungen sind beginnend mit der Entscheidung des Gemeindewahlausschusses über die Zulassung oder Zuwückweisung der gemäß der Bekanntmachung vom 10.02.2014 eingereichten Wahlvorschläge zu erneuern.
Die sofortige Vollziehung der o. g. Entscheidung wurde angeordnet.
Dadurch ist der derzeitige Stadtrat länger in seiner Funktion tätig. Es macht sich nun eine Veränderung und Definition der Stadtratstermine erforderlich.
§ 36 Abs. 2 SächsGemO
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt die Termine für die Ausschusssitzungen sowie für den Stadtrat im Monat Juli 2014 wie folgt:
Ältestenrat: 23.06.2014
VFA: 10.07.2014
SoA: 07.07.2014
TVA: 10.07.2014
Stadtrat: 17.07.2014
Die konstituierende Sitzung des Stadtrates im Juli d. J. wird auf die Stadtratssitzung am 23.10.2014 verschoben. Die für den 17.07.2014 festgelegte konstituierende Sitzung wird eine ordentliche Stadtratssitzung mit den vorverlagerten Ausschüssen.
Die bereits beschlossenen Tagungstermine für August und September bleiben bestehen.
Veranschlagt unter HH-Stelle/ Produktkonto |
11110.442101 |
Bezeichnung der HH-Stelle/ Produktkonto |
Sitzungsgelder Stadträte |
Finanzielle Auswirkungen |
Gesamtbetrag |
aktuelles HH-Jahr |
Folgejahre jährlich |
Aufwendungen |
ca. 70.000 |
ca. 70.000 |
0 |
zuzügl. Abschreibungsaufwand |
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0 |
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zuzügl. geschätztem Bewirtschaftungsaufwand |
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Erträge |
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