Die Arbeitsgruppe zur Entwicklung der zukünftigen Struktur der SBG hat in 4 Beratungen einen Vorschlag zur zukünftigen Struktur der SBG erarbeite. Termine und Arbeitsinhalte sind der folgenden Übersicht zu entnehmen:
18.02.2014:
· Erläuterung der Ausgangslage (Gründungsgedanke SBG) und den bestehenden Geschäftsbeziehungen
· Bestätigung der Konzernstruktur
· Erläuterungen zur Wirkungsweise der umsatzsteuerlichen Organschaft
03.03.2014
· Erläuterungen zu den Modellen zur Sicherung der umsatzsteuerlichen Organschaft
· Positionierung der anwesenden Geschäftsführer zu dem für ihre Tochtergesellschaft praktikablem Modell
· Festlegung von SBG-Geschäftsbereichen
24.03.2014
· Skizzierung der verschiedenen Varianten für die Fortführung der Geschäftsbereiche der SDG
· Feststellung der offenen Punkte / Aufträge an die Geschäftsführung der SBG sowie den Oberbürgermeister
28.04.2014
· Erarbeitung einer Alternativlösung für die SDG unter Berücksichtigung der Vorschläge zur Struktur der SBG
Die Ergebnisse der Diskussion in der Arbeitsgruppe sollen im Folgenden zur Begründung der vorgeschlagenen Struktur kurz dargestellt werden.
1.
Veranlassung
Mit einem neuen Erlass des
Bundesministeriums für Finanzen (BMF) vom 07.03.2013 werden die Anforderungen
zur Gewährung der umsatzsteuerlichen Organschaft ab 01.01.2014 deutlich
verschärft. Die Anforderungen betreffen neben der wirtschaftlichen Verflechtung
auch die organisatorische Verflechtung zwischen den Unternehmen eines
Organkreises. Insbesondere ist es nicht mehr ausreichend, wenn der Einfluss
des Organträgers (SBG) auf die Organgesellschaften (SWZ, WBG, APH, ZSG,
SDG) nur durch die
Gesellschafteranteile und über die Sitzungen des Aufsichtsrates ausgeübt wird.
Vielmehr wird der Einfluss auf das tägliche Geschäft der Gesellschaft
gefordert. Damit soll sichergestellt werden, dass in der Organgesellschaft
keine vom Willen des Organträgers abweichende Arbeit der Organgesellschaft
stattfinden kann.
2. Erhaltung der Städtischen Beteiligungs-GmbH Zittau
Mit
der Gründung der SBG im Rahmen der Haushaltkonsolidierung der Stadt Zittau 2005
wurden die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Unternehmensentwicklung
geschaffen. Die vorgegebenen Ziele für die SBG wurden erreicht und mit der
Übernahme eines weiteren Bades (Schwimmhalle Hirschfelde) sogar übertroffen.
Die Zusammenarbeit innerhalb des Konzerns wurde in den Jahren deutlich verbessert
und entspricht damit ebenfalls den Zielvorgaben, Synergie-Effekte zu nutzen.
Erreicht wurde neben der umsatzsteuerlichen Organschaft auch die angestrebte
ertragssteuerliche Organschaft. Damit
sind auch für die Zukunft gute Voraussetzungen geschaffen, die wirtschaftlichen
Leistungen für die Stadt Zittau zu erbringen, obwohl die wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen nicht einfacher werden.
Die
Erhaltung der SBG ist wegen der nach wie vor aktuellen Aufgabenstellung zwingend erforderlich. Die Anpassung der
Struktur an die neuen Anforderungen ist möglich und wirtschaftlich sinnvoll.
3.
Erläuterung
umsatzsteuerliche Organschaft
Die
umsatzsteuerliche Organschaft der SBG besteht aus dem Organträger (SBG) sowie
den Organgesellschaften (SWZ, SDG, WBGZ, ZSG, APH, ZKG, SGS).
Die
umsatzsteuerliche Organschaft kommt dann zum Tragen, wenn die Belieferung der
Kunden umsatzsteuerfrei erfolgt (z. B. Mieten). Dies bedeutet, dass das
Unternehmen für seine Leistung keine Umsatzsteuer abführt. Dementsprechend darf
es jedoch auch keine Vorsteuer gegenüber dem Finanzamt geltend machen.
Innerhalb des umsatzsteuerlichen Organkreises der SBG gibt es steuerfreie Umsätze gegenüber der WBGZ (Wohnbaugesellschaft Zittau mbH), der APH (Zittauer Alten- und Pflegeheim GmbH St. Jakob) sowie der ZKG (Zittauer Kindertagesstätten gGmbH). Folglich werden auch nur hier die Vorteile aus der umsatzsteuerlichen Organschaft möglich.
Der
Vorteil entsteht nur aus der Wertschöpfung eines im Organkreis befindlichen Unternehmens,
dessen Leistungen in das steuerfreie Produkt einfließen. Dies wird aus der
Lieferbeziehung für Energie (Strom, Gas, Fernwärme) sowie Trinkwasser von der
Stadtwerke Zittau GmbH möglich. Der Vorteil erwächst dabei nur auf die von SWZ
erbrachte Wertschöpfung – SWZ darf auf die bezogenen Rohstoffe (Strom, Gas,
Heizöl) keine Vorsteuer ziehen. Die Wertschöpfung ist in der Sparte Fernwärme
am größten.
Seit
Bestehen der umsatzsteuerlichen Organschaft konnten bisher folgende Vorteile
erzielt werden:
2005 Ist |
2006 Ist |
2007 Ist |
2008 Ist |
2009 Ist |
2010 Ist |
2011 Ist |
2012 Ist |
2013 Ist |
2014 Plan |
83 T€ |
77 T€ |
94 T€ |
80 T€ |
98 T€ |
100 T€ |
103 T€ |
92 T€ |
88 T€ |
95 T€ |
gesamt (2005-2014) |
910 T€ |
Der Vorteil aus der
umsatzsteuerlichen Organschaft wird aus der Lieferung von Energie an WBGZ mit
rd. 80%, an APH mit rd. 14 % und an die ZKG mit rd. 6 % generiert.
Perspektivisch besteht die Möglichkeit, durch Erhöhung des Anteiles von
Leistungen der SDG im Bereich Grünflächen für die WBGZ, die APH und die ZKG
weitere Vorteile zu erwirtschaften.
4.
Möglichkeiten der Sicherung
der umsatzsteuerlichen Organschaft
Zur Umsetzung der Forderung des BMF bestehen mehrere Modelle:
· Geschäftsführeridentität, d.h. ein Geschäftsführer des Organträgers (SBG) übernimmt die Geschäftsführertätigkeit in der Organgesellschaft (Tochtergesellschaft).
o Diesem Modell wird eine sehr hohe Sicherheit i.S. der Anerkennung der umsatzsteuerlichen Organschaft zugesprochen.
· Prokuristenmodell, d.h. der Geschäftsführer der Organgesellschaft (Tochtergesellschaft) ist gleichzeitig leitender Angestellter, z.B. Prokurist, des Organträgers (SBG)
o Auch diesem Modell wird eine hohe Sicherheit i.S. der Anerkennung der umsatzsteuerlichen Organschaft zugesprochen.
· Beherrschungsvertrag, auch bei diesem Modell kann von einer organisatorischen Eingliederung und damit der Erfüllung aller Kriterien für die umsatzsteuerliche Organschaft ausgegangen werden. Der Nachteil dieses Modells liegt in der Verpflichtung zum Verlustausgleich der SBG ggü. den Organgesellschaften.
o Die Arbeitsgruppe schließt daher die Anwendung dieses Modells grundsätzlich aus!
· Geschäftsführerordnung, der Abschluss einer Geschäftsführerordnung ist ausreichend für das Vorliegen einer organisatorischen Eingliederung, stellt aber gleichzeitig die schwächste Form dar.
o Die Arbeitsgruppe beschließt dieses Modell nur als Übergangslösung oder wenn die anderen Modelle nicht praktikabel sind, anzuwenden!
5. Festlegungen
der Arbeitsgruppe zur Struktur:
Die Arbeitsgruppe bildet 3 Geschäftsbereiche. Endscheidend für die Zuordnung der Aufgaben zu den Geschäftsbereichen waren die in den Geschäftsbereichen zu lösenden Aufgaben.
· „Soziales“ mit der Alten- und Pflegeheim GmbH „St. Jakob“ und deren Tochtergesellschaften der Zittauer Kindertagesstätten gGmbh sowie der Zittauer Service GmbH „St. Jakob“. Diese stellen in sich wieder einen Organkreis dar, dessen umsatzsteuerliche Organschaft bereits durch die Geschäftsführeridentität gesichert ist.
· „Stadtentwicklung und Wohnen“ mit den dazugehörigen Organgesellschaften Wohnbaugesellschaft Zittau GmbH und der Zittauer Stadtentwicklungs- GmbH.
· „Versorgung“ mit den Stadtwerken Zittau GmbH.
Die Geschäftsbereiche der SDG werden nach Abwägung der Vor- und Nachteile neu zugeordnet. Zielstellung ist eine Zuordnung unter Erhaltung der ertragssteuerlichen Organschaft und unter Berücksichtigung fachspezifischer Voraussetzungen.
Daraus resultiert die Übernahme der Geschäftsbereiche Badbetrieb und Krematorium/Bestattungswesen direkt in die SBG. Wegen der fachlichen Betreuung erfolgt die Führung des Betriebs im Geschäftsbereich Versorgung.
Der Aufgabenbereich Bauhof/
Grünflächen verbleibt als eigenständige schlanke GmbH. Durch die deutliche
Reduzierung des Aufgabenumfanges ist die Auswahl eines geeigneten
Geschäftsführers einfacher. Dieser Geschäftsführer wird als leitender
Angestellter der SBG angestellt und als Geschäftsführer der verkleinerten SDG
abgestellt. Damit kann die umsatzsteuerliche Organschaft auch für diesen
Aufgabenbereich erhalten werden. Das ist sinnvoll, um bei verbesserter
Wirtschaftlichkeit weitere Potentiale für die umsatzsteuerliche Organschaft zu
erschließen. Eine enge Kooperation mit dem vorhandenen städtischen Eigenbetrieb
ist anzustreben, ebenso eine personelle Verflechtung.
Wegen der vorzugsweisen Erfüllung von Aufgaben der Stadt Zittau ist für die
Zuordnung der verbleibenden GmbH der
Geschäftsbereich Stadtentwicklung und Wohnen vorgesehen
6. Sicherung
der umsatzsteuerlichen Organschaft in den Geschäftsbereichen
Geschäftsbereich Soziales
Für
den Geschäftsbereich „Soziales“ wird wegen der notwendigen eigenständigen
Arbeitsaufgabe das Geschäftsführer-Modell zur Anwendung kommen. Dieses Modell
wird auch von der Geschäftsführung der APH bevorzugt, um zusätzlichen und
aufgrund der Quantität an Tagesentscheidungen sehr hoch erwarteten Abstimmungs-
und Dokumentationsaufwand, der mit allen anderen Modellen einher geht,
einzuschränken.
Geschäftsbereich Versorgung
Es soll das
Geschäftsführermodell beibehalten werden.
Zur Reduzierung des zusätzlichen Arbeitsaufwandes durch die Zuordnung des
Geschäftsbetriebes Badbetrieb und Krematorium / Bestattungsdienst
einschließlich des Personals wird der zweite Geschäftsführer der Stadtwerke
Zittau GmbH ebenfalls zum Geschäftsführer in der SBG bestellt. Damit ist die
vollständige Geschäftsführeridentität zwischen der SBG und der Stadtwerke
Zittau GmbH hergestellt und die umsatzsteuerliche Organschaft in diesem Bereich
umgesetzt.
Mit dieser Lösung kann gleichzeitig die Anregungen der weiteren Gesellschafter
der Stadtwerke Zittau GmbH zur Erhaltung einer gleichberechtigten
Geschäftsführung erfüllt werden.
Geschäftsbereich
Stadtentwicklung und Wohnen
Der
Geschäftsbereich Stadtentwicklung und Wohnen soll von einem in der Stadtverwaltung
verankerten Geschäftsführer vertreten werden. Zur Sicherung der Interessen der
Stadt Zittau kann dieser zum Sprecher der Geschäftsführung der SBG ernannt
werden.
Zugeordnet
nach dem Strukturentwurf zu diesem Geschäftsbereich sind die WBGZ, die ZSG und
die verkleinerte SDG.
Bei
der Wohnbaugesellschaft wird die Anwendung des Prokuristenmodells
vorgeschlagen. Dazu wird der Geschäftsführer der WBGZ als leitender
Angestellter bei der SBG angestellt und als Geschäftsführer der WBGZ delegiert.
Die
gleiche Verfahrensweise ist für die verkleinerte SDG vorgesehen.
Aus
der ZSG werden keine umsatzsteuerlichen Effekte erzielt, allerdings sollte nach
Meinung des Steuerberaters die ZSG nicht als einzige Organgesellschaft ohne
weitere Begründung aus der umsatzsteuerlichen Organschaft entlassen werden. Die
Anwendung der Geschäftsführerordnung erscheint wegen des Umfanges der zu
dokumentierenden Geschäftsvorfälle praktikabel und das Risiko der
Nicht-Anerkennung einer umsatzsteuerlichen Organschaft für diesen Umfang
vertretbar.
7.
Wirtschaftliche
Bewertung
Durch die vorgeschlagene Struktur und die weitestgehende Zuordnung von Aufgaben der Geschäftsführung der bisherigen SDG auf vorhandene Mitarbeiter bzw. Geschäftsführer kann die Finanzierung zusätzlicher Aufwendungen für die Übernahme weiterer Aufgaben voraussichtlich aus der Einsparung der Leistungen der ehemaligen Geschäftsführung der SDG gedeckt werden.
Der Stadtkonzern – Städtische Beteiligungsgesellschaft (SBG) bleibt bestehen.
Zukünftig besteht die SBG aus 3 Geschäftsbereichen:
· GB „Soziales“
· GB „Versorgung“
· GB „Stadtentwicklung und Wohnen“
Die derzeitige SDG wird geschäftsbereichsweise aufgeteilt:
· Bauhof/Grünpflege
· Krematorium/Bestattungesdienst/Urnenhain
· Badbetrieb
Die Bereiche Badbetrieb und Krematorium/Bestattungsdienst/Urnenhain werden der SBG zugeordnet. Der Teil Bauhof/Grünpflege verbleibt als eigenständige GmbH. Bezüglich des Teiles Bauhof/Grünpflege ist durch die Stadtverwaltung der Großen Kreisstadt Zittau zu prüfen, ob er aus Sicht der Kosten für die Stadtverwaltung und der Qualität der Aufgabenerfüllung als GmbH unter dem Dach der SBG bleibt oder mit dem Eigenbetrieb Kommunale Dienste verschmolzen wird.
Folgende
organisatorische Verflechtungen sind für die einzelnen Geschäftsbereiche
erforderlich:
· GB „Soziales“: Geschäftsführeridentität
· GB „Versorgung“: Geschäftsführeridentität
· GB „Stadtentwicklung/Wohnen“:
GF bei der SBG für diesen GB ist ein städtischer Angestellter. Dieser wird zum Sprecher der SBG bestimmt.
o WBG: Leitende/r Angestellte/r der SBG
o ZSG: Geschäftsführerordnung
o Bauhof/Grünflächen: Leitende/rr Angestellte/r der SBG
Veranschlagt unter HH-Stelle/ Produktkonto |
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Bezeichnung der HH-Stelle/ Produktkonto |
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Finanzielle Auswirkungen |
Gesamtbetrag |
aktuelles HH-Jahr |
Folgejahre jährlich |
Aufwendungen |
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zuzügl. Abschreibungsaufwand |
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zuzügl. geschätztem Bewirtschaftungsaufwand |
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Erträge |
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