Die bisherige Erbbauberechtigte beabsichtigt das Erbbaurecht an Ihre Tochter zu übertragen.
Der Vertrag läuft bis zum 31.12.2077.
Die Erteilung der Genehmigung steht unter dem Vorbehalt, dass die Tochter, Frau Arite Brockmann,
in den bestehenden Vertrag vollinhaltlich eintritt. Insbesondere muss die Urkunde die Zwangsvollstreckungsunterwerfung bezüglich des Erbbauzinses, als auch der Erhöhungsbeträge nach Wertsicherungsklausel vereinbart sein.
BGB, SächsGemO, ErbbauRG
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss fasst den Beschluss, der Übertragung des Erbbaurechtes am Grundstück Weinauring 17, Flurstück- Nr. 1868/16 der Gem. Zittau, an die Tochter der bisherigen Erbbauberechtigten Frau Arite Brockmann, wohnhaft in Dresden, zuzustimmen. Das dinglich gesicherte Vorkaufsrecht wird nicht ausgeübt.
Veranschlagt unter HH-Stelle/ Produktkonto |
11135.341103 |
Bezeichnung der HH-Stelle/ Produktkonto |
Erträge aus Erbbauzins |
Finanzielle Auswirkungen |
Gesamtbetrag |
aktuelles HH-Jahr |
Folgejahre jährlich |
Aufwendungen |
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zuzügl. Abschreibungsaufwand |
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zuzügl. geschätztem Bewirtschaftungsaufwand |
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Erträge |
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1.633,80 Euro |
1.633,80 Euro |