Das auf dem Flurstück 1872/2 befindliche Wohngebäude einschließlich Nebenanlagen (Schuppen, Werkstatt) ist seit mehreren Jahrzehnten leerstehend und somit ohne Nutzung. Das Gebäude liegt nicht direkt an einer Straße, sondern eingebettet im Quartiersinneren und hat somit keinen direkten Zugang bzw. Zufahrt. Hinzu kommt, dass das heutige Flurstück 1872/2 sehr ungünstig geschnitten ist. Das verwinkelte Grundstück erschwert eine sinnvolle zeitgemäße Nutzung und mindert dadurch den Wert der Fläche erheblich. Durch die jahrelange Nichtnutzung während der letzten ca. 20 Jahre war und ist der Bauzustand sanierungsbedürftig. Die aktuelle Bewertung der Bausubstanz ist mittlerweile als ruinös einzustufen. Die Sanierung des Wohngebäudes und die damit einhergehende Bereitstellung von neuem Wohnraum ist hinsichtlich des ausreichenden Wohnungsbestandes in Zittau, wegen des ruinösen Zustandes des Bauwerkes sowie aufgrund der schlechten Zugänglichkeit und Nutzung des Grundstückes weder erstrebenswert noch sinnvoll.
Die Abbruchmaßnahme entspricht den Zielen des Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes der Stadt Zittau (Beschl. Nr. 131/11/08 vom 20.11.2008). Mit der freiwerdenden Fläche wird das umgebende Wohnumfeld aufgewertet. Die entstehende begrünte und gestaltete Freifläche soll dem benachbarten Hortneubau und damit dem Aufenthalt sowie der Entwicklung von Kindern dienen.
Der Freistaat Sachsen hat ein Förderprogramm zur Revitalisierung von nicht mehr genutzten Brachflächen aufgelegt. Dieses Förderprogramm ermöglicht den Kommunen, verschiedene Brachflächen mit Fördermitteln zu beseitigen. Die Anteilsfinanzierung kann mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu max. 90% der förderfähigen Kosten erfolgen.
Da der Fördersatz entsprechend VwV Brachflächenrevitalisierung nur dann 90% beträgt, wenn auf dem betreffenden Flurstück keine bauliche Nachnutzung der Fläche innerhalb von 10 Jahren stattfindet, darf das Flurstück 1872/2 nicht mit einem benachbarten und bebauten Flurstück verschmolzen werden.
VwV Brachflächenrevitalisierung vom 10.02.2009 in der Fassung vom 18.02.2011
Der Technische und Vergabeausschuss der Großen Kreisstadt Zittau beschließt den Abbruch des Wohnhauses einschließlich Nebenanlagen Chopinstraße 35c in Zittau sowie die anschließende Freiflächengestaltung in Bezug auf den benachbarten Hortneubau „Pfiffikus“.
Die Zittauer Stadtentwicklungsgesellschaft mbH wird mit der fördertechnischen Programmumsetzung beauftragt.
Veranschlagt unter HH-Stelle/ Produktkonto |
51102.421106 |
Bezeichnung der HH-Stelle/ Produktkonto |
Landesprogramm Brachenrevitalisierung – Stadt Zittau |
Finanzielle Auswirkungen |
Gesamtbetrag |
aktuelles HH-Jahr |
Folgejahre jährlich |
Aufwendungen |
116.602,15 |
116.602,15 |
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zuzügl. Abschreibungsaufwand |
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zuzügl. geschätztem Bewirtschaftungsaufwand |
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Erträge |
104.941,94 |
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