Der Ambulante Hospizdienst Zittau begleitet aufopferungsvoll unheilbar Kranke, sterbende und trauernde Menschen. Gespräche, Begleitdienste, Sitzwachen ermöglichen dem Patienten den Verbleib in der Häuslichkeit. Die Patienten, aber auch betroffene Angehörige erfahren in dieser schwierigen Lebensphase durch die Hospizhilfe Zuwendung und Unterstützung.
Über 80 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer stellen sich dieser im Stillen stattfindenden Aufgabe. Sie unterziehen sich Schulungen und bedürfen ihrerseits großer Aufmerksamkeit und Achtsamkeit, um die Sterbebegleitung und die Trauerarbeit leisten zu können.
Der Ambulante Hospizdienst kann den lt. Richtlinie geforderten Eigenanteil von 10% nicht aufbringen. Eine Begründung liegt bei. Dem Wort Richtlinie folgend sollte die Abweichung von dem Richtwert zugelassen und eine Förderung gewährt werden.
Kommunale Zuwendungen sind Voraussetzung für die Gewährung von Zuwendungen durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales (FRL Hospiz Sachsen vom 17. April 2007)
Richtlinie zur Förderung von Vereinen, Gruppen und Initiativen der Stadt Zittau (Beschluss 53/07/03 v. 18.06.2003)
Der Sozialausschuss der Großen Kreisstadt Zittau beschließt die Förderung des Ambulanten Hospizdienstes Zittau mit einer Summe in Höhe von 2.000 €.
Dieser Beschluss gilt vorbehaltlich des Beschlusses des Stadtrates Zittau zum Haushalt 2014 mit einer entsprechenden Summe zur Förderung sozialer Projekte.
Veranschlagt unter HH-Stelle/ Produktkonto |
31100. 431800 |
Bezeichnung der HH-Stelle/ Produktkonto |
Zuwendungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an übrige Bereiche |
Finanzielle Auswirkungen |
Gesamtbetrag |
aktuelles HH-Jahr |
Folgejahre jährlich |
Aufwendungen |
2.000 € |
2.000 € |
keine |
zuzügl. Abschreibungsaufwand |
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zuzügl. geschätztem Bewirtschaftungsaufwand |
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Erträge |
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