Im Zuge der wesentlichen Veränderung durch Verschmelzung zur Aufnahme des Lehrhof Löbau e. V. wird der Gesellschaftsvertrag neu gefasst.
Gleichzeitig wurde der Gesellschaftsvertrag um die ergangenen Anwendungshinweise zum Gesetz zur Änderung des kommunalen Wirtschaftsrechts konkretisiert.
Die vorgelegte Neufassung des Gesellschaftsvertrages enthält bereits die Anforderungen aus der geänderten Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen, welche ab dem 01. Januar 2014 in Kraft getreten ist.
Anlage: Gesellschaftsvertrag
SächsGemO
1. Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau stimmt der Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Zittauer Bildungsgesellschaft gGmbH zu.
2. Der Oberbürgermeister wird angewiesen, auf eine entsprechende Umsetzung des Stadtratsbeschlusses hinzuwirken.
Veranschlagt unter HH-Stelle/ Produktkonto |
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Bezeichnung der HH-Stelle/ Produktkonto |
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Finanzielle Auswirkungen |
Gesamtbetrag |
aktuelles HH-Jahr |
Folgejahre jährlich |
Aufwendungen |
keine |
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zuzügl. Abschreibungsaufwand |
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zuzügl. geschätztem Bewirtschaftungsaufwand |
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Erträge |
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