Nach § 80 ist durch den Gemeinderat spätestens mit der Haushaltssatzung der Finanzplan mit dem Investitionsprogramm vorzulegen und zu beschließen.
§ 74 SächsGemO, § 80 SächsGemO
Für die Abschreibung des beweglichen, materiellen und unbeweglichen Vermögens wird die lineare Abschreibung festgelegt. Die Verzinsung des Anlagekapitals erfolgt nach der Restwertmethode mit einem Zinssatz von 4 %.
Veranschlagt unter HH-Stelle/ Produktkonto |
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Bezeichnung der HH-Stelle/ Produktkonto |
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Finanzielle Auswirkungen |
Gesamtbetrag |
aktuelles HH-Jahr |
Folgejahre jährlich |
Aufwendungen |
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zuzügl. Abschreibungsaufwand |
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zuzügl. geschätztem Bewirtschaftungsaufwand |
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Erträge |
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