Das Gebäude Markt 4 ist ein wertvolles Baudenkmal überörtlicher Bedeutung, gelegen am Markt und damit am zentralsten Punkt des Historischen Stadtkerns. Seit vielen Jahren bemüht sich der Eigentümer um eine nachhaltige Nutzung des Barockgebäudes, welche zur Erhaltung der baulichen Struktur eingeschränkt ist. Durch Eigeninitiative des Eigentümers sowie durch die Unterstützung mit öffentlichen Mitteln gelang es, das Gebäude vor dem Verfall zu schützen und eine Fassadensanierung durchzuführen.
Durch die geplante Nutzung als Zittauer Standort der Kreismusikschule „Dreiländereck“ gelingt es nun, das für Zittau bedeutende und im überregionalen Interesse stehende Gebäude einem Gebrauch zuzuführen, welche der Bausubstanz entspricht und zusätzlich einen Positiveffekt zur Vitalisierung der Kernstadt liefert. Neben der Nutzung des Hauses als Sitz der Kreismusikschule bleibt die Handelsnutzung im Erdgeschoss erhalten.
BauGB, Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren über die Förderung der Städtebaulichen Erneuerung im Freistaat Sachsen (VwV StBauE)
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt die öffentliche Förderung der Modernisierung und Instandsetzung des Gebäudes Markt 4 vorbehaltlich der Bewilligung der Finanzhilfen im Bund-Länder-Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ in der Höhe der unrentierlichen Kosten nach Kostenerstattungsbetragsberechnung zum Zeitpunkt der Fertigstellung, jedoch maximal in einer Höhe von 600.000,00 Euro.
Veranschlagt unter HH-Stelle/ Produktkonto |
Allgemeine Zuweisungen an private Unternehmen |
Bezeichnung der HH-Stelle/ Produktkonto |
51101.435700 |
Finanzielle Auswirkungen |
Gesamtbetrag |
aktuelles HH-Jahr |
Folgejahre jährlich |
Aufwendungen |
600.000,00 € |
0,00 € |
600.000,00 € |
zuzügl. Abschreibungsaufwand |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
zuzügl. geschätztem Bewirtschaftungsaufwand |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
Erträge |
400.000,00 € |
0,00 € |
400.000,00 € |