Grundlage für die Berechnung der Förderhöhe ist die durch den Badbetreiber erhobene Nutzungsgebühr für die Schwimmhallen in Höhe von 100,00 € bzw. ab 2014 110,00 € pro ganze Halle (4 Bahnen) in der Stunde. Die Erhöhung der Nutzungsgebühren ist auch die Hauptursache für das Ansteigen des Zuschussbedarfs um 8.937,50 € gegenüber dem Vorjahr.
Die Förderung deckt ausschließlich den Kinder- und Jugendschwimmsport ab.
Ohne die Förderung im Kinder- und Jugendbereich ist der Nachwuchssport im Schwimmbereich finanziell nicht möglich. Diese Verfahrensweise zur Förderung des Schwimmsportes wird bereits seit mehreren Jahren erfolgreich realisiert.
Der Sozialausschuss der Großen Kreisstadt Zittau beschließt, für die Nutzung der Schwimmhallen Zittau und Hirschfelde entstehende Hallengebühren für den Kinder-und Jugendschwimmsport der Zittauer Schwimmvereine für 2014 gemäß Anlage in Höhe von 65.662,50 € auf dem Wege der Vereinsförderung zu übernehmen
Veranschlagt unter HH-Stelle/ Produktkonto |
42400 431800 |
Bezeichnung der HH-Stelle/ Produktkonto |
Zuweisungen und Zuschüsse |
Finanzielle Auswirkungen |
Gesamtbetrag |
aktuelles HH-Jahr |
Folgejahre jährlich |
Aufwendungen |
65.662,50 € |
65.662,50 € |
keine |
zuzügl. Abschreibungsaufwand |
entfällt |
entfällt |
entfällt |
zuzügl. geschätztem Bewirtschaftungsaufwand |
entfällt |
entfällt |
entfällt |
Erträge |
entfällt |
entfällt |
entfällt |