Wie bereits in den Vorjahren, wird vorgeschlagen, aus dem Budget der Vereinsförderung die Aufwendungen der Sportvereine für die pro Kind (2,50 €) und Jugendlichen (3,00 €) abzuführenden Mitgliedsbeiträge an den Landessportbund finanziell zu kompensieren. Die Vereine sollen dadurch. insbesondere in ihrer Kinder-und Jugendarbeit unterstützt werden.
Gemäß Anlage beträgt die Förderung 2014 insgesamt 4.593,50 €.
Vereinsförderrichtlinie der Großen Kreisstadt Zittau
Der Sozialausschuss der Großen Kreisstadt Zittau beschließt die Förderung des Kinder-und Jugendsports der Vereine im Rahmen einer Grundförderung gemäß Anlage in Höhe von 4.593,50 €.
Veranschlagt unter HH-Stelle/ Produktkonto |
42400.431800 |
Bezeichnung der HH-Stelle/ Produktkonto |
Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke |
Finanzielle Auswirkungen |
Gesamtbetrag |
aktuelles HH-Jahr |
Folgejahre jährlich |
Aufwendungen |
4.593,50 € |
4.593,50 € |
entfällt |
zuzügl. Abschreibungsaufwand |
entfällt |
entfällt |
entfällt |
zuzügl. geschätztem Bewirtschaftungsaufwand |
entfällt |
entfällt |
entfällt |
Erträge |
entfällt |
entfällt |
entfällt |