Mit Datum vom 01. Januar 2014 ist die neue Sächsische
Gemeindeordnung (SächsGemO) in Kraft getreten.
Im § 73 Grundsätze der Einnahmebeschaffung wurde der Abs. 5 wie folgt neu aufgenommen:
„(5) Die Gemeinde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 1 Abs. 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 1 Abs. 2 beteiligen. Die Einwerbung und Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung obliegen ausschließlich dem Bürgermeister sowie den Beigeordneten. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung.“
Die Rückfrage des Rechtsamtes beim SSG in Dresden, ob Sponsoringleistungen auch unter diese Neuregelung zu fassen sind, gibt es derzeit keine zufriedenstellende Lösung. Man ist im regen Meinungsaustausch mit dem Sächsischen Ministerium des Innern.
Die Stadtverwaltung Zittau geht davon aus, dass Sponsoringleistungen nicht darunter zu fassen sind, da es sich beim Sponsoring um einen Leistungsaustausch handelt.
Die neuen gesetzlichen Regelungen sehen keine betraglichen Differenzierungen vor. Ebenso ist nicht nach zweckgebundenen und nicht zweckgebundenen Zuwendungen zu unterscheiden.
Darüber hinaus regelt die Ziffer 11 des § 28 SächsGemO, dass diese Entscheidung zur Annahme oder Vermittlung einer Zuwendung vom Gemeinderat nicht übertragen werden kann.
Dementsprechend ist über alle Annahmen oder Vermittlungen von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen unabhängig von der Betragshöhe und dem ggf. angegebenen Verwendungszweck vom Stadtrat ein Beschluss zu fassen.
§ 73 Abs. 5 SächsGemO
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt die Annahmen / Vermittlung der im Nachfolgenden aufgeführten Zuwendungen.
Datum des Geldeinganges |
Betrag |
Art der Zuwendung / Verwendungszweck |
Name des Spenders / Schenkenden |
27.03.2014 |
50,00 |
Bedürftige von Zittau |
Peter Vogelmeier INTERWERBUNG GmbH |
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Veranschlagt unter HH-Stelle/ Produktkonto |
314-A-01 |
Bezeichnung der HH-Stelle/ Produktkonto |
Spenden von ... |
Finanzielle Auswirkungen |
Gesamtbetrag |
aktuelles HH-Jahr |
Folgejahre jährlich |
Aufwendungen |
0 |
0 |
0 |
zuzügl. Abschreibungsaufwand |
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zuzügl. geschätztem Bewirtschaftungsaufwand |
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Erträge |
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