Das Auktionslimit wird vom Auktionshaus nach Einlieferung des Grundstückes bestimmt. Die Rechtsaufsichtsbehörde muss den Einlieferungsvertrag vorher genehmigen.
BGB, SächsGemO, KommGrVwV
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt vorbehaltlich der Zustimmung der Rechtsaufsichtsbehörde, dass Grundstück Hochwaldstr. 11, Flurstück- Nr. 937g und (Teil von) Flurstück- Nr. 965 der Gem. Zittau zu einem Auktionslimit von ______________ Euro in die Sächsische Grundstücksauktion einzuliefern/ nicht einzuliefern.
Produktkonto |
11135.506100 |
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Bezeichnung der HH-Stelle/ Produktkonto |
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Finanzielle Auswirkungen |
Gesamtbetrag |
aktuelles HH-Jahr |
Folgejahre jährlich |
Aufwendungen |
Courtage |
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zuzügl. Abschreibungsaufwand |
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zuzügl. geschätztem Bewirtschaftungsaufwand |
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Erträge |
Auktionslimit |
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