Die Große Kreisstadt Zittau hat am 26.06.2008 sowie am 20.10.2011 zwei Beschlüsse zur Bestätigung der Konzeption für die dauerhafte dezentrale Entwässerung von Grundstücken in der Stadt Zittau gefasst. Diese waren notwendig gewesen, um das Abwasserbeseitigungskonzept fortzuschreiben und die Förderung von privaten Kleinkläranlagen nach der Förderrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft bei der Sächsischen Aufbaubank beantragen zu können.
Der Anschluss dieser Grundstücke an das öffentliche Abwassernetz ist aufgrund ihrer Entfernungen zu den möglichen Anbindepunkten wirtschaftlich nicht vertretbar.
Zum Jahresende 2013 haben wir Kenntnis von einer Anlage erlangt, die bisher nicht erfasst worden war und unter die Bestimmungen der Förderrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft fällt. Bis dahin waren Grundstückseigentümer und unsere Betriebsführerin der Abwasseranlagen, die Stadtwerke Zittau GmbH, fälschlicherweise davon ausgegangen, dass das Grundstück Löbauer Straße 59b über die Kläranlage des Grundstücks Löbauer Straße 59a mit entsorgt wird. Eine Prüfung hat aber ergeben, dass dies nicht der Fall ist und das Grundstück Löbauer Straße 59b über eine eigene mechanische Klärgrube verfügt. Diese Anlage muss nach den gesetzlichen Vorschriften bis zum 31.12.2015 mit einer biologischen Reinigungsstufe ausgerüstet werden. Sie muss daher als Ergänzung in die Konzeption für die dauerhafte dezentrale Entwässerung aufgenommen werden und an den Zuwendungsgeber (SAB) nachgemeldet werden. Damit wird sichergestellt, dass der betreffende Grundstückseigentümer die für die Nachrüstung der Anlage zur Verfügung stehenden Fördermittel in Anspruch nehmen kann.
WHG; SächsWG
Der Stadtrat beschließt, dass das Schmutzwasser des nachfolgenden Grundstücks im Stadtgebiet Zittau (Lageplan siehe Anlage) dauerhaft über eine dezentrale Kleinkläranlage oder eine abflusslose Grube gereinigt wird und diese Entsorgungsart für dieses Grundstück in der Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzepts festgeschrieben wird:
30. Löbauer Straße 59b (Zittau).
Diese Festschreibung erfolgt zusätzlich zu den mit Beschlüssen 86/06/08 vom 26.06.2008 sowie 154/2011 vom 20.10.2011 vorgenommenen Festschreibungen von dauerhaft dezentralen Abwasseranlagen, die weiterhin Bestand haben.
Veranschlagt unter HH-Stelle/ Produktkonto |
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Bezeichnung der HH-Stelle/ Produktkonto |
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Finanzielle Auswirkungen |
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zuzügl. geschätztem Bewirtschaftungsaufwand |
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