Durch die auf dem Marktplatz Zittau für die Jahre 2014 und 2015 geplanten Baumaßnahmen ist der Wochenmarkt auf diesem Platz nicht durchführbar. Eine Vielzahl der HändlerInnen, insbesondere die LebensmittelhändlerInnen werden auf den Rathausplatz verlagert. Da dieser Platz aber bei weitem nicht für alle HändlerInnen Raum bietet, werden Teile des Wochenmarktes für den für das Baugeschehen auf dem Marktplatz erforderlichen Zeitraum auf die Mittlere Neustadt verlagert. Hiermit ist eine relativ kurze Wegebeziehung der zwei Wochenmarktteile ebenso gegeben wie die Nähe zum Markt im Salzhaus.
Gemeindeordnung für den Freistaaat Sachsen (SächsGemO)
Satzung über den Wochenmarkt in der Stadt Zittau
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt in Abweichung von § 2 Punkt 1 und 2 der Satzung über den Wochenmarkt in der Stadt Zittau in der derzeit geltenden Fassung die Durchführung von Teilen des Zittauer Wochenmarktes auf der Mittleren Neustadt für den Zeitraum der Baumaßnahmen auf dem Marktplatz.
Veranschlagt unter HH-Stelle/ Produktkonto |
57301 / 332100 und 57301 / 424110 |
Bezeichnung der HH-Stelle/ Produktkonto |
Gebühren Wochenmarkt Zittau und Reinigung Wochenmarkt |
Finanzielle Auswirkungen |
Gesamtbetrag |
aktuelles HH-Jahr |
Folgejahre jährlich |
Aufwendungen |
keine |
keine |
keine |
zuzügl. Abschreibungsaufwand |
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zuzügl. geschätztem Bewirtschaftungsaufwand |
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Erträge |
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