Die Kultur- und Weiterbildungsgesellschaft mbH ist seit dem Jahr 2005 Erbbauberechtigter des Grundstückes Neustadt 46/47 (Salzhaus). Der bisherige Erbbauzins von 54.000 DM (27.610 €) beruhte auf einem Angebot des vorherigen Erbbauberechtigten nach seinen Wirtschaftlichkeitsberechnungen bei einer gewerblichen Vermietung des Objektes und einer geringen Anpassung im Jahr 2005 auf 27.000 Euro.
Der Landkreis Görlitz beabsichtigt im Salzhaus die Räume durch die Kultur- und Weiterbildungsgesellschaft mbH zu nutzen.
Die Stadt Zittau sollte diese positive Entwicklung zur Belebung der Zittauer Innenstadt unterstützen.
Vorliegender Beschlusstext zielt auf den Erlass eines Teiles des Erbbauzinses als Äquivalent für die geplanten Nutzungen im öffentlichen Interesse ab.
BGB, SächsGemO, ErbbauRG
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt, dem Antrag der Kultur- und Weiterbildungsgesellschaft mbH auf Absenkung des jährlichen Erbbauzinses für das Salzhaus, Neustadt 46/47, von 27,0 T€ auf 10,0 T€ ab dem Jahr 2014 für die Laufzeit der Nutzung der 5. und 6. Etage durch die Volkshochschule stattzugeben.
Veranschlagt unter HH-Stelle/ Produktkonto |
11135.341103 |
Bezeichnung der HH-Stelle/ Produktkonto |
Mieten, Pachten, Erbbaurechtsverträge |
Finanzielle Auswirkungen |
Gesamtbetrag/ a |
aktuelles HH-Jahr |
Folgejahre jährlich |
Aufwendungen |
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zuzügl. Abschreibungsaufwand |
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zuzügl. geschätztem Bewirtschaftungsaufwand |
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Erträge |
27.000 € ( bisher) |
10.000 € |
10.000 € |