Mit dem Beschluss 216/2013 hat der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau die Bildung einer zeitweiligen Arbeitsgruppe zur Struktur des Stadtkonzerns beschlossen. Danach sollen je 1 Vertreter der Fraktionen und 1 Vertreter aus den einzelnen Aufsichtsräten vertreten sein. Da die Aufsichtsräte aus den Reihen der Stadträte für die APH, die Kita gGmbH und die Service GmbH personenidentisch sind, soll aus diesen Aufsichtsräten nur 1 Vertreter mitwirken. Damit ergeben sich in Summe 11 Mitglieder in der Arbeitsgruppe aus den Reihen des Stadtrates.
In Anwendung des § 42 (2) SächsGemO und dem hier
vorliegenden Beschluss, soll sich die Anzahl der Mitglieder nach dem
Stärkeverhältnis der Fraktionen richten. Hier ist dann zwingend das
Besetzungsverfahren nach D´Hondt anzusetzen. Die Arbeitsgruppenmitglieder
werden letztlich von den Fraktionen, dem Oberbürgermeister, Herrn Voigt
übermittelt und dieser gibt dem Stadtrat die Zusammensetzung schriftlich
bekannt. Die Anzahl der Vorschläge nach D´Hondt betragen für die CDU 5, DIE
LINKE. 2, die FBZ 2, SPD/Bündnis 90/Die Grünen 1 und die FDP/FUW 1 Mitglied/er in der Arbeitsgruppe. Die NPD und
fraktionslosen Stadtratsmitglieder haben danach kein Benennungsrecht.
§ 42 Abs. 2 SächsGemO
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt, dass sich die zeitweilige Arbeitsgruppe zur Begleitung der Erarbeitung von strukturellen Überlegungen zur Zunkunft des Stadtkonzerns nach dem Stärkeverhältnis der einzelnen Fraktionen zusammensetzt.
Es sind insgesamt 11 Sitze zu vergeben. Nach D´Hondt entfallen auf die Fraktion CDU 5 Sitze, auf die Fraktion Die LINKE. 2 Sitze, auf die Fraktion FBZ 2 Sitze, auf die Fraktion SPD/Bündnis 90/Die Grünen 1 Sitz und auf die Fraktion FDP/FUW ebenfalls 1 Sitz.