In seiner Sitzung am 22.10.2009, Beschlussnummer 087/09, hat der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau den Gesellschaftsvertrag für die Zittauer Kindertagesstätten gGmbH (KitaG) beschlossen.
Im § 8 Abs. 1 ist geregelt, dass die Mitglieder identisch sein müssen mit den Mitgliedern und dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates der Zittauer Alten- und Pflegeheim GmbH „St.Jakob“.
Weiter ist geregelt:
§ 8 Abs. 2
Dem
Aufsichtsrat gehören über die Regelung im § 8 Abs. 1
hinaus zwei weitere Mitglieder an, die Eltern von Kindern sind, welche eine
Einrichtung der Zittauer Kindertagesstätten gemeinnützige GmbH mit Sitz in
Zittau besuchen.
Diese werden auf Vorschlag der Elternvertretungen der Einrichtungen der Zittauer Kindertagesstätten gemeinnützige GmbH mit Sitz in Zittau vom Stadtrat bestellt und vom Gesellschafter der Zittauer Alten- und Pflegeheim GmbH „St. Jakob“ mit Sitz in Zittau berufen oder abberufen.
Das Vorschlagsrecht liegt bei den Elternvertretungen der Einrichtungen der Zittauer Kindertagesstätten gGmbH.
§ 98 SächGemO
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beruft, für die Zittauer Kindertagesstätten gGmbH Frau Eva Engemaier als Aufsichtsratsmitglied ab und bestellt Herrn/Frau . . . . . . . . . . . als neues Mitglied in den Aufsichtsrat der Gesellschaft.
Veranschlagt unter HH-Stelle/ Produktkonto |
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Bezeichnung der HH-Stelle/ Produktkonto |
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Finanzielle Auswirkungen |
Gesamtbetrag |
aktuelles HH-Jahr |
Folgejahre jährlich |
Aufwendungen |
keine |
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zuzügl. Abschreibungsaufwand |
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zuzügl. geschätztem Bewirtschaftungsaufwand |
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Erträge |
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