Die Zahnarztpraxis Slansky zieht ins Fördergebiet auf die Baderstr. 19 und investiert in diesem Zuge ein neues, zusätzliches Behandlungszimmer.
Antrag und Maßnahmebeschreibung liegen als Anlage bei.
Umfang der Investition: Im Rahmen der Investitionen wird die Ausstattung für das zusätzliche Behandlungszimmer angeschafft. Darunter fallen der Zahnarztstuhl, ein Mikroskop, eine moderne Röntgenröhre, Winkelstücke mit Pflegegerät sowie eine komplette Möbelbehandlungszeile. Dafür fallen für das Unternehmen Kosten i.H.v. 126.934,92€ an.
Gesamtausgaben: 126.934,92€
nicht zuwendungsfähige Ausgaben 0,00 €
zuwendungsfähige Ausgaben: 126.934,92€
Fördersatz (max. 40%): 39,4 %
Zuwendung (min. 2 T€, max. 50 T€): 50.000,00€
Ziel der Investition: Die Zahnarztpraxis beabsichtigt mit dem Umzug in Summe die Vergrößerung und zeitgemäße Ausstattung ihrer Praxis und verbessert die Lage und Zugängigkeit für ihre Patienten (Parkplatz, barrierefreier Zugang). Mit dem dritten, zusätzlichen Behandlungszimmer wird ganz konkret das immer stärker nachgefragte Prophylaxe-Angebot ausgeweitet. (Ansiedlungskriterium, Entwicklungs- und Erweiterungskriterium)
Die förmliche und inhaltliche Prüfung des Antrags ist
erfolgt. Alle geforderten Unterlagen liegen vor. Das Unternehmen und die geplante Maßnahme
sind förderfähig. Es bestehen keine Bedenken ggü. dem Vorhaben seitens
Stadtplanung, Bauaufsicht und ZSG. Die Mittel sind verfügbar.
EU-Strukturfondsverordnungen: VO (EU) 1303/2013
EFRE-Verordnung: VO (EU) 1301/2013
ESF-Verordnung: VO (EU) 1304/2013
RL Nachhaltige Stadtentwicklung EFRE 2014 – 2020 des Freistaates Sachsen
Der Technische und Vergabeausschuss der Großen Kreisstadt Zittau beschließt für das Förderjahr 2020 die Vergabe einer Zuwendung i.R. der EFRE-Förderung Richtlinie Nachhaltige Stadtentwicklung 2014 – 2020, Maßnahme Förderung von kleinen Unternehmen im EFRE-Gebiet „Zittau-Mitte“, an die Zahnarztpraxis Slansky, Dr. Friedrich-Str. 36, 02763 Zittau für Investitionen in die Ausstattung eines zusätzlichen Behandlungszimmers am neuen Standort Baderstr. 19 in Höhe von bis 50.000,00 € (max. 40% der förderfähigen Gesamtinvestition).
Veranschlagt unter HH-Stelle/ Produktkonto |
Zuweisungen und Zuschüsse KU-Förderung |
Bezeichnung der HH-Stelle/ Produktkonto |
51102.314103 51102.431710 |
Finanzielle Auswirkungen |
Gesamtbetrag |
aktuelles HH-Jahr |
2020 |
Aufwendungen |
50.000,00 |
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50.000,00 |
zuzügl. Abschreibungsaufwand |
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zuzügl. geschätztem Bewirtschaftungsaufwand |
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Erträge |
40.000,00 |
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40.000,00 |