Am 22. August 2013 ist die Bürgerstiftung Theater Zittau errichtet worden. Entsprechend Satzung § 6 Abs. 1 besteht der Vorstand aus 5 Personen. Eine Person davon ist durch den Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau zu berufen.
keine
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beruft
. . . . . . .
in den Vorstand der Bürgerstiftung Theater Zittau.
Veranschlagt unter HH-Stelle/ Produktkonto |
keine laufenden Aufwendungen |
Bezeichnung der HH-Stelle/ Produktkonto |
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Finanzielle Auswirkungen |
Gesamtbetrag |
aktuelles HH-Jahr |
Folgejahre jährlich |
Aufwendungen |
keine |
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zuzügl. Abschreibungsaufwand |
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zuzügl. geschätztem Bewirtschaftungsaufwand |
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Erträge |
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