Mit dem Wegzug einiger aktiver Mitglieder des Ausländerbeirates Zittau sind deren Plätze im Beirat vakant geworden. Gemäß der Satzung des Ausländerbeirates der Großen Kreisstadt Zittau vom 22.10.2009 werden nach § 2 Abs. 3 und 4b auch Vertreterinnen und Vertreter von Vereinen/ Wohlfahrtsverbänden in den Ausländerbeirat berufen bzw. nachgewählt. Ein Platz ist frei geworden, dieser soll neu besetzt werden.
Nach Aufruf im Zittauer Stadtanzeiger wurde durch den „Hillersche
Villa e.V.“ die Kandidatur des Vereinsmitgliedes Martin Schubach,
Dornspachstraße 21, 02763 Zittau angezeigt. Weitere Vorschläge sind bislang
nicht eingegangen.
Satzung Ausländerbeirat § 2 Abs. 3 und 4 b
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau hat in seiner Sitzung am 22.11.2018 in geheimer Wahl
in den Ausländerbeirat nachgewählt.