Durch die vom Stadtrat beschlossene neue Gebührenkalkulation für den Zeitraum 2014 bis 2016 müssen die Gebührensätze in der Abwassersatzung geändert werden.
SächsKAG, SächsWG, SächsGemO, SächsKomZG
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt nachfolgende 8. Änderungssatzung zur Abwassersatzung vom 04.05.2000.
Satzung
zur Änderung der Satzung über die öffentliche
Abwasserbeseitigung vom 04.05.2000
8.
Änderungssatzung zur Abwassersatzung
Der Punkt V. Abwassergebühren wird wie folgt geändert:
§ 45
Abwassergebühren
(1) Die Mengengebühr für die Teilleistung Schmutzwasserentsorgung gemäß § 40 Abs.1 und 2
beträgt für Abwasser, das in öffentliche Kanäle eingeleitet und durch ein Klärwerk gereinigt
wird 1,38 €/m³
(3) Die Abwassergebühr für die Teilleistung Niederschlagswasserentsorgung gemäß § 43 beträgt
für Abwasser, das in öffentliche Kanäle eingeleitet wird 0,36 €/m² versiegelter Fläche.
Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2014 in Kraft
Veranschlagt unter HH-Stelle/ Produktkonto |
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Bezeichnung der HH-Stelle/ Produktkonto |
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Finanzielle Auswirkungen |
Gesamtbetrag |
aktuelles HH-Jahr |
Folgejahre jährlich |
Aufwendungen |
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zuzügl. Abschreibungsaufwand |
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zuzügl. geschätztem Bewirtschaftungsaufwand |
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Erträge |
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