Das Bebauungsplanverfahren wurde mit dem Aufstellungsbeschluss (Beschluss-Nr. 052 /2015) am 28.05.2015 eingeleitet und der Bebauungsplanentwurf mit Beschluss des Stadtrates vom 28.09.2017 (Beschluss-Nr. 158/2017) gebilligt und zur Auslegung bestimmt.
Im Zeitraum vom 18.10.2017 bis 05.12.2017 erfolgte die Beteiligung am Entwurf des Bebauungsplanes. Die eingegangenen Stellungnahmen sind Bestandteil der Abwägung (Anlage 1).
Entsprechend § 1 Abs. 7 BauGB sind die vorgebrachten öffentlichen und privaten Belange zum Entwurf des Bebauungsplanes gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.
Im Ergebnis der Abwägung erfolgt eine Änderung des Entwurfs. Die Änderungen sind im Planteil A und im Teil B rot kenntlich gemacht.
Zur Fortführung des Bauleitplanverfahrens soll der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes durch den Stadtrat gebilligt und erneut die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen werden.
BauGB
Beschluss zur Abwägung
des Entwurfs sowie Billigung und Auslegung des geänderten Bebauungsplanes Nr.
XXXVI „Industriegebiet Hirschfelde zwischen Bahnlinie und Neiße“
I.
Die vorgebrachten Hinweise, Bedenken und Anregungen der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einschließlich Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 2 BauGB am Entwurf des Bebauungsplanes Nr. XXXVI „Industriegebiet Hirschfelde zwischen Bahnlinie und Neiße“ hat der Stadtrat mit folgendem Ergebnis geprüft:
s. Anlage 1, Seiten 1 - 53
Die Absender der Stellungnahmen, in denen Bedenken und Anregungen erhoben wurden, sind von dem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.
II.
Der Stadtrat
der Großen Kreisstadt Zittau billigt den geänderten Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. XXXVI „Industriegebiet Hirschfelde zwischen Bahnlinie und Neiße“ mit
integriertem Grünordnungsplan, in der Fassung vom 10.08.2018, bestehend
aus:
- Teil A - Planzeichnung in der Fassung vom
10.08.2018 (Anlage 2)
- Teil B - Textliche Festsetzungen in der
Fassung vom 10.08.2018 (Anlage 3)
-
Begründung in der Fassung vom
19.09.2018 (Anlage 4) und Umweltbericht in der Fassung vom 10.08.2018 (Anlage
5)
Dem geänderten
Bebauungsplanentwurf liegt ein schalltechnisches Gutachten, Fassung vom
10.08.2018, bei (Anlage 6).
Die
Beteiligung der Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einschließlich der
Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Veranschlagt unter HH-Stelle/ Produktkonto |
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Bezeichnung der HH-Stelle/ Produktkonto |
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Finanzielle Auswirkungen |
Gesamtbetrag |
aktuelles HH-Jahr |
Folgejahre jährlich |
Aufwendungen |
keine |
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zuzügl. Abschreibungsaufwand |
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zuzügl. geschätztem Bewirtschaftungsaufwand |
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Erträge |
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