Das Grundstück wurde nach Aufhebung des letzten Veräußerungsbeschlusses sofort in der Sächsischen Zeitung als auch auf der Homepage der Stadt Zittau, als auch am Gebäude neu ausgeschrieben.
Die Ausschreibungsfrist der Inserate endete am 23.07.2018. Bis zu diesem Zeitpunkt gab es keine Interessentenbekundung.
Zwischenzeitlich lagen zwei Angebote vor.
Zum einen hat Herr Dr. Mutze über das Maklerbüro TRI Immobilien sein Interesse am Kauf dieses und des Nachbarobjektes Baderstraße 4 bekundet. Eine Finanzierungsbestätigung seiner Bank in Höhe des Verkehrswertes sowie der Nebenkosten wurde beigefügt.
Zum anderen gab es eine weitere Kaufinteressenbekundung, die allerdings am 06.08.2018 zurückgezogen wurde.
Wegen der dringend benötigten Mittel für den Rückfluss in
Maßnahmen im Sanierungsgebiet ist eine zeitnahe Entscheidung notwendig.
BGB, SächsGemO, VwVKomGrV
Der Stadtrat der
Großen Kreisstadt Zittau fasst den Beschluss, das mit einem sanierten
Mehrfamilienhaus bebaute Grundstück Baderstraße 2, zum Verkehrswert in Höhe von
206.580 Euro zzgl. der vertragsbedingten Nebenkosten an Herrn Dr. Mutze,
wohnhaft in Neuenhagen, zu veräußern. Das Grundstück setzt sich aus den
Flurstücken- Nr. 155/1 und 157/1 der Gem. Zittau mit einer Gesamtfläche von 311
m² sowie einem Miteigentumsanteil in Höhe von 3/10 für die Stell- und
Müllplätze auf dem Flurstück- Nr. 151/1 der Gem. Zittau mit einer Größe von
insgesamt 406 m² zusammen.
Die Zustimmung zur Belastung des Grundbuches mit Grundpfandrechten in Höhe des Kaufpreises vor Eigentumsumschreibung wird erteilt.
Veranschlagt unter HH-Stelle/ Produktkonto |
51101.506100 |
Bezeichnung der HH-Stelle/ Produktkonto |
Erträge aus der Veräußerung unbeweglicher Vermögensgegenstände/ Rückführung Fördergelder Stadtumbau - Ost |
Finanzielle Auswirkungen |
Gesamtbetrag |
aktuelles HH-Jahr |
Folgejahre jährlich |
Aufwendungen |
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zuzügl. Abschreibungsaufwand |
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zuzügl. geschätztem Bewirtschaftungsaufwand |
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Erträge |
206.580 € |
206.580 € |
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