Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau hat in seiner Sitzung am 26.9.2013 der Vergabe eines Erbbaurechtes an die Zittauer Kindertagesstätten gGmbH an den Flurstücken-Nr. 168, 169, 170, 171, 172, T. v. 142 der Gemarkung Zittau, gelegen am Mandauer Berg, zugestimmt. Dies war erforderlich, da eine Bezuschussung durch das Förderprogramm „Eingliederungshilfe“ nur erfolgen kann, wenn der Träger der Einrichtung eigentumsgleiche Rechte an der Einrichtung besitzt.
Daraus ergibt sich schlussfolgernd, dass die Mittel aus dem Bund-Länder-Programm „Stadtumbau-Ost, Programmteil Aufwertung“ einschließlich der kommunalen Eigenanteile sowie der koummunalen Eigenmittel für nicht förderfähige Kosten für das Programm mit einer Weiterleitungsvereinbarung an den Bauherren weitergereicht werden.
Sollte eine Bezuschussung aus dem Förderprogramm „Eingliederungshilfe“ nicht erfolgen oder Baukostenerhöhungen entstehen, erarbeiten die Stadt Zittau und die Zittauer Kindertagesstätten gGmbH ein gemeinsames Finanzierungskonzept.
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Förderung der Städtebaulichen Erneuerung im Freistaat Sachsen (Verwaltungsvorschrift Städtebauliche Erneuerung - VwV StBauE)
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt, die Bewilligungen aus dem Bund-Länder Programm „Stadtumbau-Ost, Programmteil Aufwertung“ einschließlich der für das Programm erforderlichen kommunalen Eigenanteile und der Eigenanteile für die nichtförderfähigen Kosten in Form einer Weiterleitungsvereinbarung zur Finanzierung der innerstädtischen Kindertagesstätte dem Bauherren Zittauer Kindertagesstätten gGmbH zur Verfügung zu stellen.
Veranschlagt unter HH-Stelle/ Produktkonto |
Maßnahmen-Nr. lt. Investplan: 5110113401 |
Bezeichnung der HH-Stelle/ Produktkonto |
Stadtumbau Ost Aufwertung Erhaltungssatzungsgebiet, Kita Mandauer Berg |
Finanzielle Auswirkungen |
Gesamtbetrag |
aktuelles HH-Jahr |
Folgejahre jährlich |
Aufwendungen |
2.400.000 € |
700.000 € |
1.700.000 € |
zuzügl. Abschreibungsaufwand |
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zuzügl. geschätztem Bewirtschaftungsaufwand |
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Erträge |
1.200.000 € |
350.000 € |
850.000 € |