Der Stadtrat ist gemäß §9 SächsEigBG zuständig für die Feststellung des Jahresabschlusses, die Entlastung der Betriebsleitung und die Entscheidung über die Verwendung des Jahresgewinns.
Der Jahresabschluss 2012 und der Lagebericht wurden von der
Betriebsleitung des Eigenbetriebes Forstwirtschaft und Kommunale Dienste
erstellt und der Stadtverwaltung am 22.07.2013 übergeben. Der Jahresabschluss
2012 ist durch die BHB Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfer Dipl.-Kaufmann
Berthold Hußendörfer, Dresden nach §18 SächsEigBG i.V. m. §316 ff. HGB im
Zeitraum von Juli bis Oktober 2013 geprüft worden. Es sind keine
Unregelmäßigkeiten festgestellt worden. Der Bestätigungsvermerk des
Wirtschaftsprüfers wurde mit Datum vom 07.10.2013 erteilt.
Die örtliche Prüfung nach
§105 SächsGemO erfolgte durch das Rechnungsprüfungsamt der Großen Kreisstadt
Zittau im September 2013. Der Schlussbericht über die örtliche Prüfung der
Jahresrechnung liegt mit Datum vom 10.10.2013 vor. Die Prüfung des Jahreasabschlusses
2012 beim Eigenbetrieb Forstwirtschaft und Kommunale Dienste hat zu keinen
Prüfungsbeanstandungen geführt. Insoweit wird dieser Bestätigungsvermerk
uneingeschränkt erteilt.
Die Ordnungsmäßigkeit der
Geschäftsführung kann bestätigt werden.
§ 9 SächsEigBG
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau sellt den Jahresabschluss 2012 des Eigenbetriebes Forstwirtschaft und Kommunale Dienste fest, beschließt die Entnahme aus der Kapitalrücklage des BT Forst in Höhe von 13.664,62 €, entlastet die Betriebsleiter für das Jahr 2012 und beschließt, den Jahresgewinn auf neue Rechnung des Wirtschaftsjahres 2013, vorzutragen.
Feststellung des Jahresabschlusses (§ 19SächsEigBG)
1. |
Bilanzsumme |
22.420.632,30 € |
1.1. |
davon entfallen auf der Aktivseite auf |
|
|
- immaterielle Vermögensgegenstände |
3.049,50 € |
|
- das Anlagevermögen Sachanlagen |
21.867.129,12 € |
|
- das Umlaufvermögen |
550.453,68 € |
1.2. |
davon entfallen auf der Passivseite auf |
|
|
- das Eigenkapital |
22.183.152,13 € |
|
- die empfangenen Ertragszuschüsse |
191.803,29 € |
|
- die Sonderposten |
0,00 € |
|
- die Rückstellungen |
9.839,55 € |
|
- die Verbindlichkeiten |
22.572,20 € |
|
- die Rechnungsabgrenzungsposten |
13.265,13 € |
2. |
Jahresgewinn |
156.397,97 € |
2.1. |
Summe der Erträge |
2.120.920,47 € |
2.2. |
Summ der Aufwendungen |
1.964.522,50 € |
Verwendung des Jahresgewinns
a) |
zur Tilgung des Verlustvortrages |
|
b) |
zur Einstellung in die Rücklagen |
|
c) |
zur Abführung an den Haushalt der Gemeinde |
|
d) |
auf neue Rechnung vorzutragen |
156.397,97 € |
Veranschlagt unter HH-Stelle/ Produktkonto |
keine |
Bezeichnung der HH-Stelle/ Produktkonto |
keine |
Finanzielle Auswirkungen |
Gesamtbetrag |
aktuelles HH-Jahr |
Folgejahre jährlich |
Aufwendungen |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
zuzügl. Abschreibungsaufwand |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
zuzügl. geschätztem Bewirtschaftungsaufwand |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
Erträge |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |