Der Stadtrat ist gemäß § 34 SächsEigBVO zuständig für die Feststellung
des Jahresabschlusses, die Entlastung der Betriebsleitung und die Entscheidung
über die Verwendung des Jahresgewinns.
Der Jahresabschluss 2017 und der Lagebericht wurden von der
Betriebsleitung des Eigenbetriebes Forstwirtschaft und Kommunale Dienste
fristgerecht erstellt. Der Jahresabschluss 2017 ist durch das
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Zittau nach § 32 Abs. 3 SächsEigBVO und § 105
SächsGemO i. V. mit § 316 ff. HGB im Zeitraum vom 28.05.2018 bis 11.07.2018 mit
Unterbrechungen, durch Frau Grimm, geprüft worden. Es sind keine
Unregelmäßigkeiten festgestellt worden. Der Bestätigungsvermerk der Prüfung
wurde mit Datum vom 11.07.2018 erteilt.
Bestätigungsvermerk
Ich habe den
Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und
dem Anhang sowie dem
Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2017entsprechend
§ 32 SächsEigBVO in
Verbindung mit § 105 SächsGemO geprüft. Der Jahresabschluss
ergibt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Ertrags- und
Finanzlage des Eigenbetriebes. Er wurde unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsgemäßer
Buchführung erstellt. Die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften,
die sie ergänzenden
Satzungen und sonstige rechtliche Bestimmungen wurden beachtet.
Der Lagebericht
steht im Einklang mit dem Jahresabschluss und seine sonstigen
Angaben erwecken
keine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Ertrags- und
Finanzlage des
Eigenbetriebes.
Die Prüfung des
Jahresabschlusses 2017 beim Eigenbetrieb Forstwirtschaft und
Kommunale Dienste
hat zu keinen Prüfungsbeanstandungen geführt. Insoweit
wird dieser
Bestätigungsvermerk uneingeschränkt erteilt.
Die
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung kann bestätigt werden.
Zittau, 11.07.2018 Gudrun Grimm
Rechnungsprüfungsamt
Große Kreisstadt
Zittau
§ 34 SächsEigBVO
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau stellt den Jahresabschluss 2017 des Eigenbetriebes Forstwirtschaft und Kommunale Dienste fest und entlastet die Betriebsleiter für das Jahr 2017 und beschließt den Jahresgewinn auf neue Rechnung des Wirtschaftsjahres 2018, vorzutragen.
Entsprechend SR 169/2012 wird der Gewinn 2017 des BT Forst in Höhe von 71.862,30 € in 2019 an die Stadtkasse abgeführt.
Feststellung des Jahresabschlusses (§ 34 SächsEigBVO)
1. |
Bilanzsumme |
23.199.380,41 € |
1.1. |
davon entfallen auf der Aktivseite auf |
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- immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 € |
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- das Anlagevermögen Sachanlagen |
21.936.540,54 € |
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- das Umlaufvermögen |
1.262.838,87 € |
1.2. |
davon entfallen auf der Passivseite auf |
|
|
- das Eigenkapital |
22.606.362,93 € |
|
- die empfangenen Ertragszuschüsse |
316.673,54 € |
|
- die Sonderposten |
0,00 € |
|
- die Rückstellungen |
132.185,42 € |
|
- die Verbindlichkeiten |
140.103,08 € |
|
- die Rechnungsabgrenzungsposten |
4.055,44 € |
2. |
Jahresgewinn |
125.649,52 € |
2.1. |
Summe der Erträge |
2.121.613,34 € |
2.2. |
Summe der Aufwendungen |
1.995.963,82 € |
Verwendung des Jahresgewinns
a) |
zur Tilgung des Verlustvortrages |
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b) |
zur Einstellung in die Rücklagen |
|
c) |
zur Abführung an den Haushalt der Gemeinde |
|
d) |
auf neue Rechnung vorzutragen |
125.649,52 € |
Veranschlagt unter HH-Stelle/ Produktkonto |
365100 61200 |
Bezeichnung der HH-Stelle/ Produktkonto |
Erträge aus Gewinnanteilen aus verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen Sonstige Allgemeine Finanzwirtschaft |
Finanzielle Auswirkungen |
Gesamtbetrag |
aktuelles HH-Jahr |
2019 |
Aufwendungen |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
zuzügl. Abschreibungsaufwand |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
zuzügl. geschätztem Bewirtschaftungsaufwand |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
Erträge |
71.862,30 € |
0,00 € |
71.862,30 € |