Begründung:
Durch die Hochwasserkatastrophe in Sachsen sind auch in Zittau und den
anliegenden Ortschaften Schäden in Höhe von rund 25 Millionen Euro entstanden.
Zur Beseitigung dieser imensen Schäden stellt der Freistaat Fördermittel zur Verfügung, welche bis
31.12.2010 beantragt werden müssen. Dies erfordert einen erhöhten Arbeitsanfall
und personellen Arbeitsaufwand vorwiegend in den Referaten Hoch- und Tiefbau
der Stadtverwaltung Zittau.
SächsGemO § 28 (3) und TVöD
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt zur Aufnahme der Infrastruktur-Schäden und den Beantragungen der Fördermittel zwei zusätzliche Bauingenieure in den Bereichen Hoch- und Tiefbau für ein Jahr zur Beantragung der Fördermittel und der Begleitung dieser Maßnahmen einzustellen.
Finanzielle Auswirkungen:
veranschlagt unter HH-Stelle |
60200. |
Belastungen im laufenden Jahr |
18.495,00 |
Belastungen der Folgejahre |
55.485,00 |