Die bisherigen Erbbauberechtigten haben seit geraumer Zeit versucht, das Erbbaurecht zu veräußern. Die Käuferin beabsichtigt das Objekt als Wohn- und Bürogebäude zu nutzen. Einer Umnutzung steht planungsrechtlich nichts entgegen, hat jedoch eine Erbbauzinsanpassung zur Folge.
BGB, SächsGemO, ErbbauRG
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss der Großen Kreisstadt Zittau beschließt, dem Verkauf des Erbbaurechtes am Grundstück Hauptstr. 18, Flurstück- Nr. 81 der Gemarkung Pethau, an Frau Stein wohnhaft in Seifhennersdorf zuzustimmen. Auf die Ausübung des im Grundbuch dinglich gesicherten Vorkaufsrechtes wird verzichtet.
Veranschlagt unter HH-Stelle/ Produktkonto |
11135.341103 |
Bezeichnung der HH-Stelle/ Produktkonto |
Erbbauzins |
Finanzielle Auswirkungen |
Gesamtbetrag |
aktuelles HH-Jahr |
Folgejahre jährlich |
Aufwendungen |
keine |
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zuzügl. Abschreibungsaufwand |
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zuzügl. geschätztem Bewirtschaftungsaufwand |
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Erträge |
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140,00 €/a |
157,50 €/a |