Bereits im März diesen Jahres beantragte die Firma Schrauben- Heidig den Kauf des ehemaligen Wohngrundstückes Hauptstraße 31. Das in Folge dessen in Auftrag gegebene Verkehrswertgutachten ergab einen Verkehrswert für das Gesamtgrundstück in Höhe von 1 Euro.
Nach dem Beschluss des Stadtrates vom 27.01.2011 (Beschluss- Nr. 044/2011) wäre kein separater Veräußerungsbeschluss notwendig. Der Vertrag ist noch nicht notariell unterzeichnet, da die Rechtsform der Firma geändert werden und der Verkauf an die neue Firma erfolgen sollte.
Am 03.09.2012 stellte Herr Heidig den Antrag auf Erwerb des bisher als Kleingärten genutzten Flurstückes- Nr. 21/2 mit einer Größe von 1655m² . Laut Bodenrichtwertkarte ergibt sich hier ein Kaufpreis von 9327,50 Euro. Dieser Betrag liegt oberhalb der Entscheidungsbefugnis des Oberbürgermeister.
Der Kleingartenverein Pethau e.V. hat seinen Pachtvertrag wegen Aufgabe der kleingärtnerischen Nutzung zum 31.12.2012 gekündigt.
BGB, SächsGemO, VwV Veräußerung Kommunaler Grundstücke, BKleingG
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt die Veräußerung des bebauten ehemaligen Wohngrundstückes Hauptstr. 31 und des Grundstückes Hauptstr. 27a, Flurstücke- Nr. 17/2, 18/4 und 21/2 der Gemarkung Pethau mit einer Gesamtfläche von 5382 m², an die Firma Gottfried Heidig, mit Sitz in Zittau OT Pethau zum Verkehrswert zzgl. Nebenkosten.
Veranschlagt unter HH-Stelle/ Produktkonto |
88010/34000 11135/506100 |
Bezeichnung der HH-Stelle/ Produktkonto |
Verkauf v. Grundstücken Veräußerung von unbeweglichen Vermögensgegenständen |
Finanzielle Auswirkungen |
Gesamtbetrag |
aktuelles HH-Jahr |
Folgejahre jährlich |
Aufwendungen |
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zuzügl. Abschreibungsaufwand |
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zuzügl. geschätztem Bewirtschaftungsaufwand |
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Erträge |
9328,50 € |
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