Durch den Abbruch des früheren Gemeindeamtes in Dittelsdorf
musste der Aufstellort der Schautafel für die öffentlichen Bekanntmachungen
verändert werden. Mit der derzeitigen Anbringung am Gasthof Dittelsdorf war der
Ortschaftsrat unglücklich. Gemeinsam mit der Verwaltung wurde eine andere
Lösung gesucht und mit der Bushaltestelle an der Hirschfelder Straße gefunden.
Da deren bisherige Bezeichnung ‚Dittelsdorf Gemeindeverwaltung‘ nicht mehr
zutrifft, wurde der Ortschaftrat um Positionierung zum künftigen Namen der
Haltestelle gebeten. Diese liegt nunmehr vor, die Haltestelle trägt künftig den
Namen ‚Dittelsdorf Oberdorf‘. Die vorliegende Änderung der
Bekanntmachungssatzung trägt den beschriebenen Veränderungen Rechnung.
§ 4 Abs. 2 in Verbindung mit
§ 28 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO),
§ 6 der Verordnung des
Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Form kommunaler
Bekanntmachungen (KomBekVO)
Der Stadtrat der
Großen Kreisstadt Zittau beschließt die als Anlage beigefügte 2.
Änderungssatzung zur Satzung über die Form der
öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe
(Bekanntmachungssatzung).
Veranschlagt unter HH-Stelle/ Produktkonto |
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Bezeichnung der HH-Stelle/ Produktkonto |
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Finanzielle Auswirkungen |
Gesamtbetrag |
aktuelles HH-Jahr |
Folgejahre jährlich |
Aufwendungen |
200 |
200 |
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zuzügl. Abschreibungsaufwand |
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zuzügl. geschätztem Bewirtschaftungsaufwand |
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Erträge |
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