Der Stadtrat hatte die
Beteiligung der Stadt Zittau an der Gerhart-Hauptmann-Theater Görlitz-Zittau GmbH
(folgend „GHT“ genannt) beschlossen und Herrn Hans Grüner als Vertreter der
Stadt in den Aufsichtsrat der GHT entsandt.
Die GHT hat bestimmte Aufgaben ausgelagert
in die Theater-Servicegesellschaft mbH mit Sitz in Görlitz (folgend „TSG“
genannt), eine hundertprozentige Tochter der GHT.
Der Gesellschaftsvertrag der TSG sieht in §
8 Abs. 2 vor, dass dem Aufsichtsrat der TSG „sieben aus der Mitte des
Aufsichtsrates der GHT zu entsendende Vertreter angehören“. Damit ist dann der
Aufsichtsrat der TSG personenidentisch mit dem Aufsichtsrat der GHT.
Mit dem vorliegenden Beschluss stimmt der
Stadtrat der Entsendung des Vertreters der Stadt im Aufsichtsrat der GHT Herrn
Grüner in den Aufsichtsrat der TSG zu.
§ 98 Abs. 2 SächsGemO
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau stimmt der Entsendung von Herrn Hans Grüner in den Aufsichtsrat der Theater-Servicegesellschaft mbH Görlitz zu.
Veranschlagt unter HH-Stelle/ Produktkonto |
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Bezeichnung der HH-Stelle/ Produktkonto |
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Finanzielle Auswirkungen |
Gesamtbetrag |
aktuelles HH-Jahr |
Folgejahre jährlich |
Aufwendungen |
keine |
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zuzügl. Abschreibungsaufwand |
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zuzügl. geschätztem Bewirtschaftungsaufwand |
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Erträge |
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