Gemäß dem Erlass des SMUL vom 28. September 2007 sind die Aufgabenträger der Abwasserentsorgung verpflichtet, die Anpassung der Mischwassereinleitungen an den Stand der Technik herzustellen. Grundlage für diesen Erlass bilden der § 57 Abs.5 Wasserhaushaltgesetz und § 7 Satz 1 Sächsisches Wassergesetz. Aus diesem Grund muss der Abwasserzweckverband „Untere Mandau“, deren Mitglied auch die Stadt Zittau ist, mehrere Sonderbauwerke (Regenüberlaufbauwerke) im Stadtgebiet von Zittau erneuern und somit an den Stand der Technik anpassen. Da es sich hierbei um Mischwasseranlagen handelt, haben sich die Baulastträger der Straße gemäß § 23 Abs.5 Sächsisches Straßengesetz in dem Umfang an den Investitionskosten zu beteiligen, wie es der Bau einer eigenen Straßenentwässerungsanlage erfordern würde. Für diesen Zweck hat die Stadt Zittau vor Jahren eine Dreikanalberechnungsmethode erstellen lassen, welche im Ergebnis die Kosten der Straßenentwässerung mit 28 % ermittelt hat.
In der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes am 16.11.2017
soll die Vergabe für den Ersatzneubau Regenüberlaufbauwerk 12,
Schliebenstraße/Lusatiaweg beschlossen werden. Daraus würde sich eine
finanzielle Beteiligung der Stadt Zittau ergeben, welche im beschlossenen
Doppelhaushalt 2017/2018 bisher nicht eingestellt ist. Zum Zeitpunkt der
Aufstellung des Doppelhaushaltes war dieser Sachverhalt noch nicht bekannt. Die
Kosten für das RÜ 12 (Bau + Planung) belaufen sich auf ca. 1.200.000,- €. Im
Einzugsbereich für dieses Bauwerk befinden sich sowohl Staatsstraßen als auch
Ortsstraßen. Daher muss der Straßenentwässerungsanteil (28 % = 336.000 €)
entsprechend der Straßenflächen auf das LAsuV und die Stadt Zittau aufgeteilt
werden. Diese Aufteilung soll bis zur Verbandsversammlung vorliegen. Entsprechend dieser Aufteilung wird dann
zwischen dem AZV und der Stadt Zittau eine Vereinbarung zur Kostenübernahme
abgeschlossen. Um den Vertreter der Stadt Zittau in der Verbandsversammlung zu
legitimieren, einen Vergabebeschluss vorbehaltlich des Stadtratsbeschlusses zu
fassen, macht es sich erforderlich, dass der Stadtrat die Verwaltung
beauftragt, in den Nachtragshaushalt ca. 180.000 € Beteiligungsleistungen für
dieses Regenüberlaufbauwerk einzustellen. Die Verwaltung geht davon aus, dass
ca. zwei Drittel Ortsstraßen und ein Drittel Staatsstraßen im Einzugsbereich
sind.
WHG; SächsWG, SächsStrG
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, in den Nachtragshaushalt für den Doppelhaushalt 2017/2018 Beteiligungsleistungen für den Ersatzneubau Regenüberlaufbauwerk 12, Schliebenstraße/Lusatiaweg an den Abwasserzweckverband „Untere Mandau“ in Höhe von 180.000 € einzustellen.
Veranschlagt unter HH-Stelle/ Produktkonto |
54107. 13003 |
Bezeichnung der HH-Stelle/ Produktkonto |
Straßenentwässerungsanteile Mischwasseranlagen |
Finanzielle Auswirkungen |
Gesamtbetrag |
aktuelles HH-Jahr |
Folgejahr 2018 |
Aufwendungen |
180.000 € |
0 |
180.000 € |
zuzügl. Abschreibungsaufwand |
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zuzügl. geschätztem Bewirtschaftungsaufwand |
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Erträge |
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