Der Wirtschaftsplan ist nach § 15 des Gesetzes über die kommunalen Eigenbetriebe im Freistaat Sachsen (SächsEigBG) vom Gemeinderat / Stadtrat zu beschließen.
Er besteht aus dem Erfolgsplan, dem Liquiditätsplan, der Finanzplanung und der Stellenübersicht und ist dem Haushaltsplan der Gemeinde als Anlage beigefügt.
Der Entwurf des Wirtschaftsplanes wurde von der Betriebsleitung im Benehmen mit der Fachbediensteten für das Finanzwesen der Stadt Zittau erstellt.
§ 15 SächsEigBG
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt den Wirtschaftsplan 2013 des Eigenbetriebes Forstwirtschaft und Kommunale Dienste der Stadt Zittau.
Veranschlagt unter HH-Stelle/ Produktkonto |
11136.429101 |
Bezeichnung der HH-Stelle/ Produktkonto |
Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen |
Finanzielle Auswirkungen |
Gesamtbetrag |
aktuelles HH-Jahr |
Folgejahre jährlich |
Aufwendungen |
645250 |
645250 |
651550 |
zuzügl. Abschreibungsaufwand |
0 |
0 |
0 |
zuzügl. geschätztem Bewirtschaftungsaufwand |
0 |
0 |
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Erträge |
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