Aufgrund der gesetzlichen Anforderungen zur Abrechnung von Leistungen Dritter hinsichtlich der Doppik-Einführung war es notwendig, den Dienstleistungsvertrag zwischen der Stadtverwaltung Zittau und Städtischen Dienstleistungs-GmbH Zittau neu auszugestalten. Dieser Vertrag ist der Beschlussvorlage 155/2012 als Anhang beigefügt.
Im §4 Dienstleistungsentgelt und Abrechnung wurde nunmehr eine monatsgenaue Abrechnung in den entsprechenden Produktkonten vereinbart. Darüber hinaus wurde das Gesamtbudget der Leistungsfähigkeit der Stadt Zittau angepasst. Der Grundbetrag ist dabei jeweils für zwei Jahre, der variable Betrag jeweils für ein Jahr festgesetzt.
Die Vertragsunterzeichnung erfolgte am 31.07.2012, vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrates der Städtischen Dienstleistungs-GmbH Zittau und des Stadtrates der Großen Kreisstadt Zittau.
SächsKomHVO-Doppik
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt die Neufassung des Dienstleistungsvertrages (siehe Anhang) zwischen der Stadtverwaltung Zittau und der Städtischen Dienstleistungs-GmbH Zittau.
Veranschlagt unter HH-Stelle/ Produktkonto |
diverse Haushaltsstellen |
Bezeichnung der HH-Stelle/ Produktkonto |
bezogene Leistungen SDG |
Finanzielle Auswirkungen |
Gesamtbetrag |
aktuelles HH-Jahr |
Folgejahre jährlich |
Aufwendungen |
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1.570.800 € für 2012 |
1.400.000,00 € für 2013 |
zuzügl. Abschreibungsaufwand |
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zuzügl. geschätztem Bewirtschaftungsaufwand |
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Erträge |
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