Der Oberbürgermeister als Vertreter der Stadt Zittau hat das Gespräch mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben gesucht, um die weitere Verfahrensweise mit den Wohnblöcken in Zittau- Ost abzustimmen.
Zum Einen sind die Gebäude vom Hochwasser im Jahr 2010 betroffen und in Mitleidenschaft gezogen worden, zum Anderen endet in absehbarer Zeit der befristete Mietvertrag mit dem Landkreis Görlitz zur Unterbringung von Asylbewerbern.
Laut Stadtentwicklungskonzept ist Zittau- Ost ein ausgewiesenes Rückbaugebiet. Der gesamte Wohnstandort soll bis zum Jahr 2030 abgerissen werden.
Die BIMA selbst erhält für diese Maßnahmen keine Fördergelder.
Derzeit sind von 130 Wohneinheiten lediglich 53 belegt. Wobei 20 davon vom Landkreis angemietet sind. Nach Umzug der Asylbewerber wird demnach ein Leerstand von ca. 75% entstehen.
Die Stadt Zittau beabsichtigt die Wohnblöcke im Zeitraum von zwei Jahren leer zu ziehen und die notwendigen Fördermittel zu akquirieren, um die Gebäude und nicht mehr notwendige Infrastruktur (Straßen, Versorgungsleitungen etc.) zurückzubauen.
Der Kaufpreis beträgt 70.000 Euro zzgl. der Nebenkosten. Dies entspricht einem geminderten Preis für Grund und Boden von 8,30€/m². Damit ist aus Sicht der BIMA der preisliche Spielraum ausgeschöpft. Im Vertrag wird eine Rückbauverpflichtung bis zu 31.12.2014 aufgenommen.
Die Kaltmieteinnahmen belaufen sich derzeit auf monatlich 11.280,51 € somit im Jahr 2013 auf zu erwartende 107.425 Euro im Jahr 2014 auf maximal 49.000 Euro (1/2 Jahr).
Dem sind jedoch Verwaltergebühren, wegen Leerstand nicht umlegbare Betriebskosten, ggf. Notreparaturen und Freilenkungskosten gegen zu rechnen.
Der Kaufpreis ist im Jahr 2012 auf der Haushaltstelle 88010.93200 nicht geplant. Es macht sich daher eine außerplanmäßige Ausgabe notwendig.
BGB, SächsGemO
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau fasst den Beschluss, die Wohngrundstücke Liberecer Str. 8- 24 (gerade Hausnummern), Flurstücke- Nr. 1920/23, 1920/39, 1920/41 der Gemarkung Zittau und Straße der Freundschaft 9- 15 (ungerade Hausnummern) Flurstück- Nr. 1920/28 der Gem. Zittau mit einer Gesamtgröße von 8.428 m² zu erwerben.
Die nachfolgende außerplanmäßige Ausgabe im Vermögenshaushalt im Haushaltsjahr 2012 von 77.000 Euro (Kaufpreis zzgl. Nebenkosten) wird beschlossen.
HH- Stelle |
Kurzbezeichnung |
Ansatz als in € |
Ansatz neu in € |
Saldo in € |
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88010/93200 |
Erwerb von Grundstücken |
60.000,00 (Ansatz) 3.000,00 (HHR) 63.000,00 |
140.000,00 |
+77.000,00 |
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91000/31000 |
Entnahme aus Rücklage |
705.395,00 324.004,00 (üpl/apl) 1.029.399,00 |
1.106.399,00 |
+77.000,00 |
Veranschlagt unter HH-Stelle/ Produktkonto |
88010.93200/ 11135.019000 |
Bezeichnung der HH-Stelle/ Produktkonto |
Erwerb von Grundstücken/ |
Finanzielle Auswirkungen |
Gesamtbetrag |
aktuelles HH-Jahr |
Folgejahre jährlich |
Aufwendungen |
77.000 |
77.000 |
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zuzügl. Abschreibungsaufwand |
0 wegen Gebäudewert 1€ |
0 |
0 |
zuzügl. geschätztem Bewirtschaftungsaufwand |
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bei Besitzübergang zum 01.01.2013 ca. 84.500 € |
Erträge |
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2013: ca. 107.476 € 2014: ca. 49.000€ |