Begründung:
Die Erschließungsbeitragssatzung der Großen Kreisstadt Zittau vom 28.09.2006 muss der aktuellen Rechtslage angepasst werden. Die bisher in § 5 Abs. 2 Nr. 2 enthaltene Tiefenbegrenzung ist sachlich nicht mehr gerechtfertigt. Die Anwendung einer satzungsrechtlichen Tiefenbegrenzung auf uneingeschränkt im unbeplanten Innenbereich liegende Grundstücke führt zu einer mit dem Gleichheitsgrundsatz unvereinbaren Benachteiligung kleiner Grund-stücke, die vollständig innerhalb der Tiefenbegrenzung liegen.
SächsGemO, BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt in seiner Sitzung am 23.09.2010 die in der Anlage beiliegende 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) in der Fassung vom 28.09.2006.
Finanzielle Auswirkungen:
veranschlagt unter HH-Stelle |
entfällt |
Belastungen im laufenden Jahr |
keine |
Belastungen der Folgejahre |
keine |