Zur Durchführung der notwendigen Investitionen am Gebäude der Kindertagesstätte „Querxenhäusel“, Juststraße 11 in Zittau ist beabsichtigt, ein Erbbaurecht zu bestellen.
Der Verkehrswert wurde durch ein Gutachten des
Sachverständigen Herrn Hiller-Schleehuber ermittelt. Es ergibt sich aus dem
Wert für Grund und Boden von 30.500 € und dem aktuellen Wert für das Gebäude
von 328.500 € ein jährlicher Erbbauzins von insgesamt 10.770 €.
Der derzeit existierende Mietvertrag wird aufgehoben.
Der Erbbauzins für Grund und Boden
und Gebäude wird im zu schließenden Erbbaurechtsvertrag getrennt ausgewiesen
und in der Bilanzierung getrennt betrachtet.
BGB, SächsGemO, ErbbauRG
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau fasst den Beschluss, für das Grundstück Juststraße 11 (Kita „Querxenhäusel“), Teilfläche von Flurstück-Nr. 695/1 der Gemarkung Zittau mit einer Fläche von ca. 5.100 m² ein Erbbaurecht zu bestellen.
Erbbauberechtigte: Zittauer Kindertagesstätten gemeinnützige GmbH mit Sitz in Zittau
Laufzeit: 30 Jahre
Erbbauzins: 3 % vom Verkehrswert für Grund und Boden (wertgesichert) und dem
Verkehrswert des Gebäudes
Besitzübergang: 01.01.2018
Veranschlagt unter HH-Stelle/ Produktkonto |
36510.341103 |
Bezeichnung der HH-Stelle/ Produktkonto |
Mieten, Pachten, Erbbaurechtsverträge |
Finanzielle Auswirkungen |
Gesamtbetrag |
aktuelles HH-Jahr |
Folgejahre jährlich |
Mindereinnahme (Mietvertrag) |
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3.935,40 € |
zuzügl. Abschreibungsaufwand |
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zuzügl. geschätztem Bewirtschaftungsaufwand |
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Erträge |
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915 € für Grund
und Boden 9.855 € für
Gebäude |
Buchwert zum 31.12.2012: 318.730 € davon entfallen 45.663 € für Grund und Boden und 273.066 € für das Gebäude