Grundsätzlich ist bei der Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
zwischen Ersatz der Auslagen und des notwendigen Verdienstausfalls gemäß § 21
Abs. 1 SächsGemO und der pauschalierten Aufwandsentschädigung gemäß § 21 Abs. 2
SächsGemO zu differenzieren. Die Stadt Zittau hat sich in Ihrer
Entschädigungssatzung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Großen Kreisstadt
Zittau für Alternative 2 entschieden und pauschale Aufwandsentschädigungen im
Sinne von § 21 Abs. 2 SächsGemO geregelt.
Eine Kombination beider Formen der Entschädigung (Auslagenersatz nach
Abs. 1 und Aufwandsentschädigung nach Abs. 2) ist an sich nicht
zulässig. Allerdings wird in Rechtsprechung und juristischer Literatur
akzeptiert, dass im Fall einer außergewöhnlichen Inanspruchnahme neben der
Aufwandsentschädigung (hier die monatlichen 200 EUR für die Stellvertreter des
Oberbürgermeisters) auch ein zusätzlicher Auslagenersatz gemäß Abs. 1 in
Betracht kommt.
In der Praxis stellte sich heraus, dass die Stellvertreter des
Oberbürgermeisters teilweise auch Reisen zu unternehmen haben, die weit über
die Region hinausgehen. Daher ist es sachgerecht, für diese Fahrten eine besondere Entschädigung vorzusehen,
die sich am Sächsischen Reisekostengesetz und den Regelungen für die
Mitarbeiter der Stadtverwaltung orientiert.
Als Gebiet, innerhalb
dessen die Reisekosten durch die Aufwandspauschale abgedeckt sind, wird oft das
Kreisgebiet angenommen, was hier aber angesichts der Lage Zittaus ganz am Rande
des Kreisgebietes nicht als sinnvoll erscheint. Angemessener ist es,
stattdessen das Gebiet der Euroregion Neiße als Begrenzung zu nehmen, dessen
Mittelpunkt Zittau etwa bildet.
§§ 4 Abs. 1, 21 Abs. 1 u. 2
SächsGemO |
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt die 5. Änderungssatzung zur Entschädigungs-satzung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Großen Kreisstadt Zittau entsprechend Anlage.
Veranschlagt unter HH-Stelle/ Produktkonto |
11100443111 |
Bezeichnung der HH-Stelle/ Produktkonto |
Reisekosten Oberbürgermeister |
Finanzielle Auswirkungen |
Gesamtbetrag |
aktuelles HH-Jahr |
Folgejahre jährlich |
Aufwendungen |
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250 |
500 |
zuzügl. Abschreibungsaufwand |
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zuzügl. geschätztem Bewirtschaftungsaufwand |
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Erträge |
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