Am 31.03.2016 entschied der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau, dass
die Stadt sich am Projektaufruf „Nationale Projekte des Städtebaus“ des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit beteiligt
(Beschluss 023/2016). Die Intention dieser Beteiligung war, „eine überzeugende
Dokumentation zur weiteren Verfahrensweise mit dem Objekt Mandaukaserne
vorlegen zu können (siehe Begründung)“. Weiterhin heißt es dort: „Die Stadt
Zittau beabsichtigt die Erarbeitung des Dokuments in Kooperation mit dem durch
das Landesamt für Denkmalpflege in die Thematik einbezogenen Büro Petschow +
Thiel (ebenda).“
Die Teilnahme am Projektaufruf fand zunächst keine Berücksichtigung im
Auswahlverfahren, jedoch wurde der Stadt vom zuständigen Bundesinstitut für
Bau-, Stadt- und Raumfoschung signalisiert, dass die grundsätzliche Projektidee
förderfähig ist, diese weiterentwickelt werden müsste und die Stadt sich am 2.
Projektaufruf erneut beteiligen sollte. Diese Empfehlung hat die Verwaltung
aufgenommen, gemeinsam mit dem Büro Petschow + Thiel untersetzt und sich mit
Billigung des Stadtrates am 30.11.2016 (Beschluss 182/2016) am 2. Projektaufruf
erfolgreich mit einer Projektskizze (folgend „Projektskizze I“ genannt)
beteiligt. Am 03.03.2017 gab die zuständige Bundesbauministerin Hendricks
bekannt, dass sich die Zittauer Projektidee im Projektaufruf durchsetzen konnte
und stellte gleichzeitig eine Bundesförderung in Höhe von circa 4 Millionen
Euro für das Projekt in Aussicht.
Parallel zu dem eben beschriebenen Bewerbungsprozess änderten sich die Besitzverhältnisse
des Objektes Mandaukaserne. Diesen Vorgang hat der Stadtrat mit Blick auf
verschiedene Dimensionen (z.B. Vorkaufsrecht der Stadt) mit den Beschlüssen
199/2016, 211/2016 und 001/2017 begleitet, ohne in den Prozess aktiv
einzugreifen. Zu einer Kooperation zwischen dem Eigentümer des Objekts und dem
Büro Petschow + Thiel kam es nicht, jedoch gab der Eigentümer der Stadt sein
„Konzept zur Revitalisierung der Mandaukaserne“ (folgend „Projektskizze II“
genannt) zur Kenntnis, das nunmehr als Grundlage für die Teilnahme am Projekt
„Nationale Projekte des Städtebaus“ dienen soll. Darüber hinaus hatte der Eigentümer
am 31.09.2017 die Gelegenheit, sein Konzept dem Zittauer Stadtrat sowie der
Öffentlichkeit vorzustellen.
Mit Blick auf die Förderbedingungen ist zu beachten, dass die
einschlägigen Erfahrungen mit Förderprogrammen zeigen, dass die Fördermittel
nur dann in der Realisierungsphase ausgezahlt werden, wenn die eingereichte
Projektskizze (in diesem Fall der erfolgreichen „Projektskizze I“) mit dem
späteren Projekt in substanziellen Teilen deckungsgleich ist. Ist diese Deckung
nicht gegeben, steht zu befürchten, dass die Fördermittel nicht ausgezahlt
werden. In der „Projektskizze I“ wird eine multivalente Mehrzweckhalle
avisiert, die als eine innovative Nutzung des Gebäudes im Rahmen des Projektes
gewertet worden war. Demgegenüber ist in der „Projektskizze II“ lediglich die
Rede von einer Sporthalle im Hintergelass des Objekts. Es ist aus fachlicher
Sicht fraglich, ob diese Veränderung im Rahmen der „Projektskizze II“ noch den
innovativen Charakter der „Projektskizze I“ Rechnung tragen kann und ob mit
dieser Abweichung die Förderbedingungen des Projekts überhaupt hinreichend
erfüllt werden können.
Aus stadtentwicklerischer Sicht sollte die Nutzung des Objekts
Mandaukaserne zwei Kriterien genügen: Erstens ist eine Bindefunktion des
Objektes zwischen der Innenstadt und der Außenstadt zu beachten und zweitens
muss sichergestellt werden, dass die Mandaukaserne keinen
„stadtentwicklerischen Druck“ auf die Innenstadt ausübt. Die „Projektskizze I“
hatte diese Kriterien befriedigend berücksichtigt. Die „Projektskizze II“
erfüllt diese Kriterien nicht zureichend, da bspw. die angedachte Schaffung von
Wohnraum im Objekt Mandaukaserne den „stadtentwicklerischen Druck“ auf die
Innenstadt notwendigerweise erhöhen würde. Entsprechend sind die Ideen der
„Projektskizze II“ aus Sicht der Stadtentwicklungsgesellschaft Zittau nicht
vollumfänglich zu befürworten.
Aus haushälterischer Sicht wäre das Projekt Mandaukaserne eine starke
finanzielle Belastung – unabhängig von dem dahinterstehenden Konzept. Für das
derzeit avisierte Förderprogramm hätte die Stadt Eigenanteile in Höhe von 1/3
zu leisten, circa 2 Millionen Euro. Mit Blick auf die angespannte
Haushaltslage, ist eine Reduzierung der kommunalen Eigenanteile durch einen
möglichen Investor sowie unbeteiligte Dritte eine zwinge Voraussetzung für die
Projektrealisierung. Diese Möglichkeit räumt das Förderprogramm explizit ein
und wurde durch das Projektbüro Petschow + Thiel der Stadt in Aussicht
gestellt, ist jedoch nach Gesprächen mit dem Besitzer des Objektes sowie der
„Projektskizze II“ nicht erkennbar.
Bis Ende des Jahres ist die Große Kreisstadt Zittau dazu aufgefordert,
sich zu dem Stand des Projektes zu positionieren und die konzeptuellen
Untersetzungen beizubringen. Hierfür ist eine Beschlusslage des Stadtrates
unabdingbar.
SächsGemO
Der Stadtrat der
Großen Kreisstadt beauftragt dem Oberbürgermeister alle notwendigen Schritte
zur Fortführung/Beendigung der Teilnahme der Stadt Zittau am Projekt „Nationale
Projekte des Städtebaus“ vorzunehmen.
Veranschlagt unter HH-Stelle/ Produktkonto |
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Bezeichnung der HH-Stelle/ Produktkonto |
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Finanzielle Auswirkungen |
Gesamtbetrag |
aktuelles HH-Jahr |
Folgejahre jährlich |
Aufwendungen |
(siehe Begründung) |
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zuzügl. Abschreibungsaufwand |
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zuzügl. geschätztem Bewirtschaftungsaufwand |
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Erträge |
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